Übergabe der Beihilfeaufgaben des Service-Center Rostock an das BVA
Ab dem 1.12.2019 ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig!
Der BDZ Informiert:
Das Service-Center Rostock der Generalzolldirektion (GZD) versendet seit Anfang November 2019 Beihilfebescheide mit folgendem Hinweis:
Generelle Hinweise:
Die Beihilfeaufgaben beim Service-Center in Rostock werden nunmehr zum 01.12.2019 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben. Bitte schicken Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Beihilfeanträge nur noch an die
Beihilfestelle des BVA, Postfach 10 71 10, 18011 Rostock.
Für Anfragen o.ä. verwenden Sie gerne auch die Mailadresse beihilfe-Rostock@bva.bund.de.
05. November 2019