Bezirkstag
Der Bezirkstag ist das oberste gewerkschaftliche Organ des Bezirksverbands Westfalen. Er besteht aus dem Vorstand, den Vorsitzenden der Ortsverbände, den weiteren Vertreterinnen/Vertretern eines Ortsverbands, den Delegierten der Ortsverbände (Anzahl ist von der Mitgliederzahl der Ortsverbände anhängig), den Obleuten, dem/der Bezirksjugendleiter/-in, der Frauenvertreterin des Bezirksverbands Westfalen und den Mitgliedern des Bezirksverbands Westfalen in den Ständigen Fachausschüssen. Darüber hinaus aus dem Ehrenvorsitzenden und ggf. Ehrenmitgliedern.
Der Bezirkstag bestimmt die Richtlinien für die Gewerkschaftsarbeit im Bezirksverband Westfalen. Er überwacht und prüft die Tätigkeit des Hauptvorstands, des Vorstands und der Ortsverbände. Der Bezirkstag wählt darüber hinaus den Vorstand, die Rechnungsprüfer, die Obleute sowie den/die Bezirksjugendleiter/-in und die Frauenvertreterin. Er entscheidet über die Entlastung des Vorstands für das jeweilige Geschäftsjahr, beschließt den Haushalt des laufenden Geschäftsjahres, berät über Sonderbeiträge und die Bildung und Verwaltung von Vermögen. Der Bezirkstag beschließt über Anträge der Mitglieder des Bezirkstags und Änderungen der Satzung, bestimmt die Anzahl und die Aufgaben der Obleute. Außerdem führt er Ernennungen nach der Ehrenordnung durch.
Der Bezirkstag tritt alle fünf Jahre zusammen.