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Tabakschmuggel

Schnäppchen? Nein. Verbrechen!

Unter dem Motto „Schnäppchen? Nein. Verbrechen!“ hat der BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft gemeinsam mit Philip Morris Deutschland eine bundesweite Aufklärungskampagne gegen illegalen Tabakhandel. Ziel ist es, die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, dass der Kauf nicht versteuerter oder geschmuggelter Tabakwaren kein Kavaliersdelikt ist: Er entzieht dem Staat nicht nur dringend benötigte Steuereinnahmen, sondern stärkt vor allem die Geschäftsmodelle der organisierten Kriminalität und erschwert die Arbeit der Zollverwaltung massiv.

Die Dimension des Problems ist erheblich: Allein 2024 wurden in der EU rund 38,9 Milliarden illegale Zigaretten konsumiert – ein Anteil von über 9 % am gesamten Zigarettenmarkt. Der daraus resultierende Steuerschaden belief sich europaweit auf nahezu 19,4 Milliarden Euro. Auch Deutschland ist stark betroffen: Hier werden jährlich etwa 1,7 Milliarden illegal gehandelte Zigaretten konsumiert, was einem geschätzten fiskalischen Schaden von rund 400 Millionen Euro entspricht. Für die Zollverwaltung bedeutet das: Ressourcen fließen zunehmend in die Bekämpfung eines Marktes, der sich professionalisiert, internationalisiert und immer stärker digital organisiert.

Mit der Kampagne nutzt der BDZ den Schulterschluss mit einem großen Marktakteur, um Klartext zu sprechen: Der Kampf gegen den illegalen Tabakhandel ist ohne ausreichende personelle, technische und rechtliche Ausstattung des Zolls nicht zu gewinnen. Die Initiative fügt sich deshalb konsequent in unsere Forderung ein, Tabaksteuerpolitik und Bekämpfung organisierter Kriminalität gemeinsam zu denken – und stärkt zugleich die Sichtbarkeit des Zolls als unverzichtbare Sicherheitsbehörde.

EU-Tabaksteuerrichtlinie (TED)

Der BDZ setzt sich dafür ein, dass die EU-Tabaksteuerreform Vollzug, Steuerpraxis und Sicherheitspolitik gleichermaßen berücksichtigt. Nur eine praxisgerechte und kontrollierbare Regelung kann die Ziele von Gesundheitsschutz, Steuergerechtigkeit und Kriminalitätsbekämpfung zugleich erreichen.

  • Vollzugstauglichkeit als Leitprinzip der Reform

Die EU-Tabaksteuerrichtlinie muss praxistauglich ausgestaltet werden. Komplexe oder widersprüchliche Regelungen schwächen die Kontrolle, statt sie zu stärken. Der BDZ fordert einfache, klar definierte und digital überprüfbare Steuergegenstände.

  • Harmonisierung neuer Produkte

Liquids für E-Zigaretten, erhitzter Tabak und Nikotinbeutel sollen europaweit einheitlich besteuert werden. Ein gemeinsamer Rechtsrahmen verringert Bürokratie, erleichtert Kontrollen und verhindert steuermotivierte Ausweichkäufe.

  • Einbeziehung von Rohtabak in das EMCS-System

Der bisher unkontrollierte Handel mit Rohtabak ist eine der größten Schwachstellen des Systems. Seine Aufnahme als Steuergegenstand (mit 0-Euro-Satz) in das EU-Kontrollverfahren EMCS würde die Lieferketten transparent machen und die illegale Zigarettenproduktion eindämmen.

  • Realistische Steuerpolitik statt Symbolpolitik

Sprunghafte oder überhöhte Steuererhöhungen ohne gleichzeitige Stärkung der Kontrollbehörden wirken kontraproduktiv und fördern den Schwarzmarkt – etwa beim Wasserpfeifentabak, wo der illegale Anteil in Deutschland bei rund 80 Prozent liegt.

  • Bekämpfung der Tabaksteuerkriminalität stärken

Die Zollverwaltung braucht mehr Personal, moderne Technik und klar geregelte Zuständigkeiten. Der BDZ fordert den dauerhaften Erhalt der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Zigaretten (GE Zig) sowie den Ausbau digitaler Ermittlungs- und Datenanalysetools.

  • Digitalisierung und Kooperation ausbauen

Die Kontrolle des Online-Handels mit Tabak- und Nikotinprodukten erfordert europaweit abgestimmte Verfahren. Der BDZ fordert die Nutzung von KI-gestützten Analysesystemen, die Nutzung von Lkw-Mautdaten zur Risikoanalyse und eine europäische Plattform für den Behördenaustausch.

  • Stärkung der Zolllabore und Fortbildung

Zur Bekämpfung gefälschter oder neuartiger Produkte sind leistungsfähige Zolllabore und gezielte Schulungen des Kontrollpersonals unverzichtbar. Der BDZ fordert Investitionen in Fachpersonal, moderne Analytik und eine intensivere Zusammenarbeit mit der Industrie.

Das vollständige BDZ-Eckpunktepapier zur Tabaksteuer und zur Bekämpfung der Tabakwarenkriminalität finden Sie im Mitgliederbereich des BDZ als BDZ-Fachteil Dezember 2025.

Mobile Kontrolleinheiten flächendeckend stärken

Die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) und Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG) der Sachgebiete C der Zollverwaltung sind gewissermaßen an vorderster Front unterwegs, wenn es um die Bekämpfung jeglicher Form von Schmuggelkriminalität geht. Diese zeigt vor allem im Bereich Tabakwaren und Rauschgift einen klaren Trend nach oben. Die Kokainschwemme an den Seehäfen und die ausufernde Clan-Kriminalität bei der illegalen Herstellung von Shisha-Tabak sind nur zwei Beispiele, die den Personalmehrbedarf für intensivere Kontrolltätigkeiten unterstreichen. Auch infolge der Einführung der mobilen Großröntgentechnik ist ein zusätzlicher Personalbedarf für die Sachgebiete C entstanden.

Zudem erfordern diese Aufgaben auch eine Anpassung der materiellen Aussstattung, zum Beispiel von Schutzausrüstung. Auch das Zollhundewesen sollte gestärkt werden. Der Zollhund hat sich als Führungs- und Einsatzmittel bewährt und ist beispielsweise im Umgang mit Fällen der Clan-Kriminalität eine echte Unterstützung. Der Rückgang des Bestandes an Zollhunden und eine zu dünne Personaldecke von Zollhundeführer/innen ist in Zeiten gestiegener Aufgriffe von Betäubungsmitteln die falsche Entwicklung.

Die von der Generallzolldirektion verfolgte Strategie zur Umverteilung von Dienstposten in „Brennpunkte“ innerhalb des Bundesgebietes greift aus unserer Sicht zu kurz. Sie läuft auf eine Verwaltung des Mangels hinaus, da Schmuggler ihre Einfallsrouten schnell wieder in dünner kontrollierte Regionen verlagern. Der BDZ fordert deshalb eine flächendeckende, gleichmäßige und nachhaltige Stärkung der Kontrolleinheiten.