TARIFKAMPF 2023

Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) – Eine Erfolgsgeschichte?!

Am 24.01.2023 begannen die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes und der Kommunen in Potsdam. Der Bezirksverband Berlin-Brandenburg des BDZ hatte dort mit 26 Teilnehmern/innen, stellvertretend für den gesamten BDZ, vor Ort lautstark auf die Forderungen im Tarifkampf aufmerksam gemacht.

14. Juni 2023

Diese waren:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5%, mindestens jedoch um 500€ monatlich
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 200€
  • Laufzeitbegrenzung des Tarifvertrages von 12 Monaten
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Gewährung von Altersteilzeit

Die weiteren Tarifverhandlungsrunden gestalteten sich dieses Mal zäh und waren in vielen Punkten durchaus schwierig. So war die Verhandlungsbereitschaft von Seiten der Arbeitgeber sehr eingeschränkt und von einer unzureichenden Kompromissbereitschaft geprägt. Zudem wurde erstmals durch die Arbeitgeber das sogenannte Inflationsausgleichsgeld als Entgeltelement mit in die Tarifverhandlungen eingebracht. Der Verweis auf die schwierige Haushaltslage, insbesondere bei den Kommunen, sowie auf die angeblich völlig überzogenen Forderungen der Gewerkschaften gehörten auch in diesem Jahr zum Verhandlungsgeschäft der Arbeitgeber mit dazu.

So waren weitere diverse Aktionen, wie

  • die bundesweiten Protestaktionen des BDZ im Februar 2023, beispielhaft am 06.02.23 in Oderberg und am 14.02.2023 bei den HZÄ Potsdam, Berlin und Frankfurt/Oder;
  • am 22.02.2023 bei der Fortführung der Verhandlungen Potsdam;
  • am 22.03.2023 in einer gemeinsamen Demonstration des dbb und Tarifunion in Berlin
  • sowie am 27.03.2023 in Potsdam und
  • abermals am 22.04.2023 zum Abschluss der Verhandlungen in Potsdam

erforderlich, um deutlich zu machen, wie berechtigt unsere Forderungen sind.

Einige dieser Aktionen mussten vom Bezirksverband Berlin-Brandenburg des BDZ allein gestemmt werden. Dies war es nicht immer einfach, denn trotz fast 1700 Mitglieder in unserem Bezirksverband fanden sich meist nur bis zu 25 Teilnehmer bereit, an den Demonstrationen teilzunehmen. Oft hat man zudem auch bei den einzelnen Aktionen die gleichen Gesichter wiedergesehen. Hier ist für die nächste Tarifverhandlung sicher noch Luft nach oben. Gleichwohl ist es uns dennoch gelungen, unsere Gewerkschaft medienwirksam in Szene zu setzen und unseren Protest entsprechend darzustellen.

Nunmehr stellt sich das Tarifergebnis wie folgt dar:

  1. Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023 bis Februar 2023) wird gezahlt.
  2. Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  3. Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  4. Vertragslaufzeit: 24 Monate

Leider ist es nicht gelungen, eine Verlängerung des Tarifvertrages zur Gewährung von Altersteilzeit zu erreichen. Wesentlicher Grund hierfür war sicher der hohe altersbedingte Abgang von Kolleginnen und Kollegen in den kommenden 10 Jahren, der schon jetzt absehbar, nicht mit den erforderlichen Neueinstellungen kompensiert werden wird. Eine Altersteilzeitregelung würde diese Problematik sicher noch verschärfen.

In der Ergebnisbetrachtung des Tarifergebnisses gehen die Meinungen doch dieses Mal sehr auseinander. Die Einbeziehung des Inflationsausgleichsgeldes als Überbrückungselement bis zur Tarifanpassung im März 2024 hat hier sich erheblich dazu beigetragen. So erscheint diese steuer- und sozialabgabefreie Zahlung zunächst gut. Anderseits wirkt sich diese Sonderzahlung nicht rentenerhöhend aus und wird auch bei möglichen Krankengeld- oder sonstigen Sozialleistungszahlungen nicht berücksichtigt.

Auch steht zu erwarten, dass seitens der Arbeitgeber bei der nächsten Tarifrunde darauf verwiesen wird, dass zuletzt erst im März 2024 eine deutliche Anhebung der Tarifentgelte stattgefunden hat. Hier wird es an dann wieder an den Gewerkschaften sein, entsprechend gegen zu halten.

Betrachtet man den gesamten Tarifabschluss im Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2024 für sich, kann man durchaus attestieren, dass mit den durchschnittlichen monatlichen Entgeltsteigerungen von bis 12 Prozent, je nach Entgeltgruppe, durchaus ein respektables Ergebnis erreicht werden konnte.

Nunmehr gilt es, dass dieses Ergebnis ohne Abstriche für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/-innen zeit- und inhaltsgleich übernommen wird. Hierzu sind die ersten Schritte gemacht, die vielversprechend sind.

Bernd Simon

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