bdz Bezirksverbände

Gremien

Bezirkstag

Als oberstes Organ des Bezirksverbandes bestimmt der Bezirkstag satzungsgemäß die Ausrichtung der Arbeit des Bezirksverbandes. Seine Aufgaben ergeben sich aus der aktuellen Satzung. Der Bezirkstag setzt sich aus den Delegierten der einzelnen Ortsverbände sowie dem Bezirkshauptvorstand zusammen. Er tritt in der Regel alle fünf Jahre zusammen.

Dort werden Anträge für die zukünftige gerwerkschaftliche Arbeit beraten, Wahlen zu den Organen des BV durchgeführt, administrative Beschlüsse für die Arbeit des BV gefasst (Haushaltsvoranschlag, Geschäftsordnung usw.) und Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern abgelegt. 

Bezirkshauptvorstand

Der Bezirkshauptvorstand setzt sich aus dem Bezirksvorstand, den Ortsverbandsvorsitzenden und den Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgemeinschaften zusammen.

Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät über aktuelle gewerkschaftliche Themen und die Arbeit des Bezirksverbandes. Neben umfangreichen Beschlussvollmachten für die Arbeit des Bezirksverbandes obliegt dem Hauptvorstand auch die Revision der Arbeit der Bezirksvorstandes.

Bezirksvorstand

Der Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter leiten den Bezirksverband. Ihnen obliegen die Führung der Geschäfte sowie die Durchführung der Beschlüsse des Bezirkstages und des Bezirkshauptvorstandes. Unterstützt werden sie durch  die Rechnungsführung und den drei weiteren Mitgliedern des Bezirksvorstandes.

Zu den Vorstandsmitgliedern

Arbeitsgemeinschaften des BV Südbayern

Im BV Südbayern gibt es fünf Arbeitsgemeinschaften:

  • AG Frauen
  • AG Jugend
  • AG Öffentlichkeitsarbeit
  • AG Senioren
  • AG Tarif

In Kürze erfolgt hier eine genauere Darstellung der AGs.

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