BJAV
Die Bezirks-, Jugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) vertritt die Belange der jungen Beschäftigten bis zum Alter von 26 Jahren im Zuständigkeitsbereichs des Bezirkspersonalrats (BPR). Der Bezirkspersonalrat ist für alle Beschäftigten der Zollverwaltung zuständig. Die BDZ-Fraktion ist die stärkste und bestimmende Kraft in der BJAV.