Am 24.01.2023 begannen die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes und der Kommunen in Potsdam. Der Bezirksverband Berlin-Brandenburg des BDZ hatte dort mit 26 Teilnehmern/innen, stellvertretend für den gesamten BDZ, vor Ort lautstark auf die Forderungen im Tarifkampf aufmerksam gemacht.
Diese waren:
Die weiteren Tarifverhandlungsrunden gestalteten sich dieses Mal zäh und waren in vielen Punkten durchaus schwierig. So war die Verhandlungsbereitschaft von Seiten der Arbeitgeber sehr eingeschränkt und von einer unzureichenden Kompromissbereitschaft geprägt. Zudem wurde erstmals durch die Arbeitgeber das sogenannte Inflationsausgleichsgeld als Entgeltelement mit in die Tarifverhandlungen eingebracht. Der Verweis auf die schwierige Haushaltslage, insbesondere bei den Kommunen, sowie auf die angeblich völlig überzogenen Forderungen der Gewerkschaften gehörten auch in diesem Jahr zum Verhandlungsgeschäft der Arbeitgeber mit dazu.
So waren weitere diverse Aktionen, wie
erforderlich, um deutlich zu machen, wie berechtigt unsere Forderungen sind.
Einige dieser Aktionen mussten vom Bezirksverband Berlin-Brandenburg des BDZ allein gestemmt werden. Dies war es nicht immer einfach, denn trotz fast 1700 Mitglieder in unserem Bezirksverband fanden sich meist nur bis zu 25 Teilnehmer bereit, an den Demonstrationen teilzunehmen. Oft hat man zudem auch bei den einzelnen Aktionen die gleichen Gesichter wiedergesehen. Hier ist für die nächste Tarifverhandlung sicher noch Luft nach oben. Gleichwohl ist es uns dennoch gelungen, unsere Gewerkschaft medienwirksam in Szene zu setzen und unseren Protest entsprechend darzustellen.
Nunmehr stellt sich das Tarifergebnis wie folgt dar:
Leider ist es nicht gelungen, eine Verlängerung des Tarifvertrages zur Gewährung von Altersteilzeit zu erreichen. Wesentlicher Grund hierfür war sicher der hohe altersbedingte Abgang von Kolleginnen und Kollegen in den kommenden 10 Jahren, der schon jetzt absehbar, nicht mit den erforderlichen Neueinstellungen kompensiert werden wird. Eine Altersteilzeitregelung würde diese Problematik sicher noch verschärfen.
In der Ergebnisbetrachtung des Tarifergebnisses gehen die Meinungen doch dieses Mal sehr auseinander. Die Einbeziehung des Inflationsausgleichsgeldes als Überbrückungselement bis zur Tarifanpassung im März 2024 hat hier sich erheblich dazu beigetragen. So erscheint diese steuer- und sozialabgabefreie Zahlung zunächst gut. Anderseits wirkt sich diese Sonderzahlung nicht rentenerhöhend aus und wird auch bei möglichen Krankengeld- oder sonstigen Sozialleistungszahlungen nicht berücksichtigt.
Auch steht zu erwarten, dass seitens der Arbeitgeber bei der nächsten Tarifrunde darauf verwiesen wird, dass zuletzt erst im März 2024 eine deutliche Anhebung der Tarifentgelte stattgefunden hat. Hier wird es an dann wieder an den Gewerkschaften sein, entsprechend gegen zu halten.
Betrachtet man den gesamten Tarifabschluss im Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2024 für sich, kann man durchaus attestieren, dass mit den durchschnittlichen monatlichen Entgeltsteigerungen von bis 12 Prozent, je nach Entgeltgruppe, durchaus ein respektables Ergebnis erreicht werden konnte.
Nunmehr gilt es, dass dieses Ergebnis ohne Abstriche für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/-innen zeit- und inhaltsgleich übernommen wird. Hierzu sind die ersten Schritte gemacht, die vielversprechend sind.
Bernd Simon