bdz Bezirksverbände

Der Bezirksverband Württemberg

Über uns

Der Bezirksverband Württemberg mit seinen sieben Ortsverbänden umfasst die Bezirke der Hauptzollämter Heilbronn, Stuttgart und Ulm, das Zollfahndungsamt Stuttgart, die Dienstorte der GZD Sigmaringen (BWZ) und Stuttgart (Service-Center und BWZ) sowie den ITZ-Standort Stuttgart.

An der Spitze der 1.600 Mitglieder aus allen Bereichen der Bundesfinanzverwaltung steht seit 2015 der Bezirksverbandsvorsitzende Sven Hannuschka vom Ortsverband Ulm.

In den Ausschüssen der einzigen Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung wird der Bezirksverband Württemberg durch seine Obleute für Jugend, Frauen, Tarifbeschäftigte und Senioren vertreten.

Bezirksgeschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Bezirksverbandes befindet sind in Dischingen. Dort werden die Tätigkeiten bei der Verwaltung des Bezirksverbandes erledigt sowie Unterstützungsleistungen für den Vorstand des Bezirksverbandes sowie die Ortsverbände erbracht.

Geschäftsführerin ist Britta Binder.

Kontaktdaten:

BDZ Bezirksverband Württemberg
Weidenweg 6
89561 Dischingen

Tel.: 07327/ 920 590 5
Mail: wuerttemberg(at)bdz-bw.eu


Kernforderungen

Als Bezirksverband in Württemberg unterstützen wir die Kernforderungen des BDZ.

Darüber hinaus setzen wir uns aufgrund entsprechender Beschlüsse des Bezirkstages 2015 in Bad Mergentheim besonders ein für:

  • die Anerkennung von Umziehzeiten im Vollzugsbereich als Arbeitszeit
  • Steigerung der Attraktivität in der Lehre, hier insbesondere die Schaffung einer akzeptablen Arbeitszeitregelung unter Berücksichtigung der Feststellungen des BRH  
  • die Einführung einer Gehaltszulage für Beschäftigte in Hochpreisregionen
  • das Einhergehen einer adäquaten Personalausstattung mit der Übernahme neuer oder zusätzlicher Aufgaben
  • Einrichtung von Langzeitarbeitskonten zur Arbeitszeitansparung 
  • die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 39 Stunden (vgl. Tarifbeschäftigte), bis dahin jedoch Entkopplung der Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden vom Kindergeldbezug und statt dessen eben diese Absenkung für Beamtinnen und Beamte, denen die Personensorge für ein oder mehrere im Haushalt lebende Kinder zusteht 
  • Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte in der Elternzeit in voller Höhe
  • Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten aller Besoldungsgruppen und damit die Einführung gleicher Leistungen für alle Beschäftigten (keine Unterscheidung zwischen Beschäftigten bis zur Besoldungsgruppe A 8 und denen ab A 9)  
  • Schaffung einer adäquaten Ersatzlösung für die bisherige Regelung des § 46 Bundesbesoldungsgesetz 
  • Einführung einer vergleichbaren Lösung für Beamtinnen und Beamte zur Regelung der sog. „Mütterrente“ in der freien Wirtschaft/TVöD   

BDZ vor Ort

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