Anhörung zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

BDZ bringt Sachverstand in den Bundestag ein

Am 29.01.2024 beschäftigte sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetztes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Auch der Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft war als Sachverständiger geladen. Die neue Behörde BBF muss in die Lage versetzt werden, den „follow the money“-Ansatz in ihren Ermittlungen effektiv anzuwenden, betonte Thomas Liebel.

31. Januar 2024
  • Der Sitzungssaal der Anhörung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin.

Laut einem aktuellen Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge schätzt das Bundesinnenministerium (BMI) die Zahl der in Deutschland aktiven Mitglieder der italienischen Mafia mittlerweile auf mehr als 1.000 Personen. Das BMI beantwortete damit eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zur Lage in der organisierten Kriminalität (OK). Die Geldwäsche sei dabei weiterhin eine der Hauptstraftaten, der durch die OK-Gruppierungen begangen würde, so das Ministerium. Deutschland sei für Kriminelle nach wie vor „die Waschmaschine Europas“, kommentierte dazu der Grünen-Politiker Marcel Emmerich, mit dem auch der BDZ vor Kurzem ein Gespräch führte.

Um dies zu ändern, soll das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) Abhilfe schaffen. Der BDZ hatte schon mehrfach hierzu berichtet und Stellung genommen: Download Stellungnahme BDZ zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

Am Montag, den 29.01.2024, trug der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel als Sachverständiger die Einschätzung unserer Gewerkschaft im Finanzausschuss des Bundestages vor. Der Mitschnitt ist in der Mediathek des Bundestags abrufbar.

BBF muss etwas qualitativ Neues bringen

Liebel wies auf den Ausgangspunkt der Debatte um Geldwäsche hin, nämlich die Kritik der Prüfung der Financial Action Task Force (FATF), dem internationalen Expertengremium zu Finanzkriminalität, an der mangelnden Priorisierung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Diese sei durch einen zu starken juristischen Fokus auf die Vortaten als solche, nicht aber auf die Ermittlung eigentlich inkriminierter Finanzflüsse ausgelegt. Liebel unterstrich, dass die neue Behörde BBF einen echten Mehrwert bringen muss, der darin besteht, verfahrensunabhängige Finanzermittlungen zu führen, die sich nicht nur gegen das „Fußvolk“ der Geldwäscher, sondern die Hintermänner richten. Die BBF bietet die Gelegenheit, entsprechende Kompetenzen so zu bündeln, dass diese Lücke im Behördenapparat geschlossen werden kann. Dies ist ein komplexes Unterfangen und muss deshalb im Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.

Als positiv hob Liebel hervor, dass die BBF geldwäschespezifische Fortbildungen anbieten könne, die es in dieser Form in der Zollverwaltung noch nicht gebe und von denen auch die Bundesländer profitieren sollen. Eine entsprechende Stärkung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen) mit den Bundesländern hält der BDZ für ebenso erforderlich wie die Fortführung der Praxis, Verbindungsbeamte des Bundes in den Landeskriminalämtern zu haben.

BDZ übt Kritik am Behördenaufbau

Deutliche Kritik übte Liebel an der vorgesehenen Schwächung der Sachgebiete C, die Stellen abgeben sollen, um Wachschutz für die Liegenschaften der Bundesfinanzverwaltung zu leisten. Eine entsprechende Änderung des Zollverwaltungsgesetzes ist im Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes vorgesehen. Zollbeamtinnen und Zollbeamte seien schlicht überqualifiziert, um das Berliner Bundesfinanzministerium, den Bundesrat und mögliche andere Einrichtungen zu schützen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese Vollzugskräfte in besonderen Gefahrenlagen (z.B. bei Terrorangriffen) ausgerüstet sein sollen. Hier müsste in jedem Fall nachgebessert werden, um einen echten Schutz der Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.

Wie diese Woche durch eine Recherche der WELT bekannt wurde, hat das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Planungen für die BBF-Behörde offenbar auch die Dienstleistungen der Unternehmensberatung Roland Berger beansprucht. Dies hat die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Millionenbeträge gekostet. Auf die diesbezügliche Anfrage der WELT kommentierte Thomas Liebel: „Sollte sich bewahrheiten, dass private Consulting-Firmen maßgeblich an der Projektplanung mitgewirkt haben, stellt sich die Frage, weshalb das Bundesfinanzministerium nicht die Beschäftigten beim Zoll um Rat gefragt hat, die das Gesetz später umsetzen müssen“. Der BDZ und der dbb beamtenbund und tarifunion bemängeln immer wieder, dass im Gesetzgebungsprozess zu viel auf externe Berater und zu wenig auf das Fachwissen in der eigenen Verwaltung gehört wird.

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