OV Weiden

Thomas Liebel bei einer Personalversammlung des verselbständigten Personalrats bei der GZD - Dienstsitz Weiden -

Der Vorsitzende des am Dienstsitz der GZD in Weiden in der Dr. Pfleger-Straße verselbst-ständigten Personalrats (Arbeitsbereiche IT-Zertifizierung und Arbeitsschutz), Markus Völkl, konnte zu der Personalversammlung am 13. Dezember in der Gaststätte Schätzlerbad hochkarätige Gäste begrüßen.

 

 

19. Dezember 2018
  • Bild von links nach rechts: Thomas Liebel, Stephan Junker, Markus Völkl, Manfred Schuppe, Hans Eich

Die Verwaltung berichtete über die beabsichtigte Einrichtung eines neuen Aufgabenbereichs, der Abnahme von IT-Verfahren, am Standort Weiden/Oberpfalz. Der BDZ begrüßt diese Entscheidung der geplanten Aufgabenerweiterung, die eine weitere Aufwertung für den Dienstsitz darstellen wird. Ursprünglich hat es der BDZ mit den politischen Mandatsträgern vor Ort im Rahmen der Strukturentwicklung Zoll 2007 erreicht, die Zertifizierung von IT-Verfahren als neue Aufgabe in Weiden zu verorten. Durch die qualitativ hochwertige Aufgabenerledigung bot sich der Standort nun für einen Ausbau an.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel ging zunächst auf die derzeitige Personalsituation in der Zollverwaltung ein. Dem BDZ ist es dabei gelungen, die politisch Verantwortlichen zu überzeugen, der Zollverwaltung mehr Planstellen (ca. 6.000 bis 2026) zuzubilligen und den Zoll dabei Schritt für Schritt aus der Personalmisere herauszuführen.

Liebel bewertete das Beförderungsgeschehen auf Grund verschiedener Initiativen des BDZ als außerordentlich gut. Der Hartnäckigkeit des BDZ ist der schlagkräftige Erfolg für die Beschäftigten zu verdanken, dass aktuell rd. 1.000 Dienstposten ausgeschrieben sind, die in der Folge zu zahlreichen Beförderungen führen werden.

Hans Eich, stellv. Vorsitzender des Bezirksverbands Nürnberg, ging auf die zu erwartenden besoldungsrechtlichen Veränderungen im mittleren Dienst ein. Haushaltswirksam werden das Eingangsamt A 7 (Kosten 3,6 Mio. €) und die Stellenhebungen auf 50 % in A 9 m/+Z mit dem Bundeshalt 2020. Momentan werden die rechtlichen Grundlagen im Bundesbesoldungsgesetz geschaffen. Allerdings bleibt es das Geheimnis des BMF, weshalb das (suspendierte) Eingangsamt A 10 im gehobenen Dienst nicht ebenfalls mit eingeführt wird. Der BDZ bleibt am Ball.

Mehr Details können Sie im nächsten ZIN nachlesen.

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