Kfz-Steuer und Pkw-Maut werden unabhängig voneinander festgesetzt

Die von der Bundeszollverwaltung erhobene und verwaltete Kfz-Steuer soll unabhängig von der Pkw-Maut erhoben werden. Diese sogenannte Infrastrukturabgabe, für die als frühester Starttermin der 1. Januar 2016 genannt wird, soll nach anderen Kriterien festgesetzt werden als die Kfz-Steuer. Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sahen vor, die Kfz-Steuer so zu senken, dass die Kosten für die Pkw-Maut ausgeglichen werden. Der BDZ sieht sich in seiner Position bestätigt. Er hatte die ursprünglichen Pkw-Maut-Pläne massiv kritisiert und davor gewarnt, die Senkung der Kfz-Steuer mit der Einführung der Pkw-Maut zu kombinieren.

09. Dezember 2014

Nach einem dem BDZ vorliegenden Entwurf eines Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes soll das Kfz-Steuergesetz nach der Übernahme der Aufgabe durch den Zoll „rechtsbereinigt“ werden. Damit werden bisherige Ermächtigungsgrundlagen und Übergangsregelungen für den Zeitraum der bis zum 30. Juni 2014 gesetzlich befristeten Organleihe aufgehoben. Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Die Einführung einer Infrastrukturabgabe soll bei Kfz-steuerpflichtigen Fahrzeughalterinnen und -haltern nicht zu einer finanziellen Doppelbelastung führen.

Im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Kfz-Steuer ist von einem vorübergehenden personellem
Mehraufwand für 1,5 Prozent der voraussichtlich 43,5 Millionen betroffenen Steuerfälle im Jahr
der Einführung in Höhe von 6 Millionen Euro auszugehen. Im Folgejahr fällt ein jährlich zusätzlicher
Aufwand zur personellen Bearbeitung für 1 Prozent von jährlich 20 Millionen Steuerfällen in Höhe
von 1,5 Millionen Euro an. Dauerhaft ist mit einem personellen Mehraufwand für 0,5 Prozent von
jährlich 20 Millionen Steuerfällen in Höhe von 0,5 Millionen Euro zu rechnen.

Für die Anpassung des IT-Verfahrens und die Einrichtung einer Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt
ergibt sich im Jahr 2015 ein einmaliger Aufwand in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Für den Betrieb
entsteht ein jährlicher Aufwand von zusätzlich 1 Millionen Euro. Für Druck und Versand von voraussichtlich
43,5 Mio. Kfz-Steuerbescheiden werden zusätzlich rund 22 Millionen Euro veranschlagt.

Erfahrungsgemäß tritt bei rund 10 Prozent der Adressaten von Bescheiden ein Auskunftsbedarf auf.
Aus diesem Grund werden für die Entgegennahme und Beantwortung von vermehrten Anfragen der
Bürgerinnen und Bürger 20,2 Mio. Euro eingeplant. Im Folgejahr wird von einer Anfragequote von 5
Prozent der 20 Millionen Steuerfälle bei 4,7 Millionen Euro ausgegangen.

Bei 43,5 Millionen Steuerneufestsetzungen wird mit einem erhöhten Volumen an Rechtsbehelfen
gerechnet. Bei einer voraussichtlichen Rechtsbehelfsquote von 2,5 Prozent ergibt sich ein zusätzlicher
Aufwand in Höhe von 17 Mio. Euro. Im Folgejahr beträgt der Erfüllungsaufwand 2,7 Mio. Euro.
Danach werden dauerhaft jährlich 1,4 Mio. Euro veranschlagt.

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