Keine Kostenerstattung für Aasee-Pendler

Aufgrund der hohen Einstellungszahlen findet in diesem Jahr erstmals die theoretische Ausbildung im gehobenen Dienst an zwei Standorten in Münster statt. Da jedoch die Lehrsaalkapazitäten am neuen Standort am Aasse (Mecklenbecker Straße) die Unterkunftskapazitäten vor Ort übersteigen, müssen einige Nachwuchskräfte täglich zwischen Wohnung und Lehrsaal pendeln. Eine Erstattung dieser Pendelkosten ist in der Ausbildung grundsätzlich nicht vom Bundesreisekostengesetz vorgesehen.

30. November 2015

Die BDZ Jugend setzte sich daher für alle Nachwuchskräfte ein, um bei der obersten Dienstbehörde eine entsprechende Zustimmung zu erwirken. In dem nunmehr vorliegenden Antwortschreiben führt das BMF aus, dass die Zollverwaltung bereits jetzt den Nachwuchskräften überdurchschnittliche Studien- und Ausbildungsbedingungen biete. Zudem habe eine Prüfung des Grundsatzreferates ergeben hat, dass eine Erstattung nach §11 Abs. 4 BRKG nicht in Betracht kommt.

Auch wenn keine unmittelbare Erstattung der Pendelkosten erreicht werden konnte, freut sich die BDZ Jugend, dass aufgrund der gestarteten Initiative die Einrichtung eines Shuttle-Services zwischen den beiden Ausbildungsstandorten in Münster geprüft wird. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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