Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Bundeskabinett hat am 13. Juli 2023 den Entwurf zum BBVAnpÄndG 2023/2024 beschlossen

Wie bereits mehrfach berichtet, möchte der Bund mit dem BBVAnp-ÄndG 2023/2024 dem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Besoldung und Versorgung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst des Bundes vom 22. April 2023 anpassen.

14. Juli 2023

Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen sollen deshalb im Jahr 2023 eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils eine Zahlung in Höhe von 220 Euro erhalten. Diese Zahlungen sind solche des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) und damit steuerfrei.

Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen im Juni 2023 anteilig eine ihrem maßgeblichen Ruhegehaltssatz entsprechende einmalige Zahlung von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils von 220 Euro gewährt bekommen. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen sollen im Jahr 2023 von einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 von jeweiligen Zahlungen in Höhe von 110 Euro profitieren.

Ab 1. März 2024 sollen sodann die Amts- und Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen ausgehend vom Ergebnis der Tarifverhandlungen um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend um 5,3 Prozent angehoben werden.

zurück

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden



Schnell finden

Der kurze Weg zur Information