„Bild“ zitiert Dieter Dewes mit Forderungen nach mehr Personal für die Mindestlohnkontrolle

Die „Bild“ -Zeitung hat auf der Titelseite ihrer Ausgabe vom 17. Dezember 2014 BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes mit der Aussage zitiert, dass er eine umfassende Kontrolle des ab 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns als gefährdet ansieht. Dewes hatte gegenüber „Bild“ erklärt, er sehe einen erheblichen Personalmangel in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nur wenn die Bundesregierung mehr Personal zur Verfügung stelle, könne der Mindestlohn wirksam kontrolliert werden, heißt es in dem Bericht von „Bild“ weiter, die mit fast 2,5 Millionen Exemplaren die auflagenstärkste Tageszeitung Deutschlands ist.

19. Dezember 2014

Der BDZ hat die Personalausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens zur Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns im politischen und öffentlichen Raum vielfach thematisiert. Das parlamentarische Verfahren hatte Dewes im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Mindestlohngesetz begleitet und mit Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen sowie in zahlreichen Interviews mit den Medien verlangt, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um zum Stichtag auf den immensen Aufgabenzuwachs vorbereitet zu sein.

Ohne eine ausreichende personelle Verstärkung könne der Mindestlohn nicht effektiv kontrolliert werden, argumentiert Dewes. Bei der Haushaltsplanung ist der Gesetzgeber von mindestens 4,9 Millionen zu überprüfenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgegangen. Nach dem inzwischen verabschiedeten Bundeshaushalt 2015 entfallen rund 1600 zusätzliche Planstellen auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die bis zum Jahr 2022 bereitgestellt werden sollen.

Nach wie vor sieht Dewes einen Mehrbedarf im Umfang von bis zu 2500 Planstellen. Allerdings betont er auch, dass eine verbesserte Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht zu Lasten anderer Aufgabenbereiche des Zolls gehen dürfe, die ebenfalls „auf Kante genäht“ seien.

Seit 1. Oktober 2014 ist der Arbeitsbereich Prävention Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Sachgebiets C in das Sachgebiet E eingegliedert. Die Kritik des BDZ richtet sich weiterhin gegen die fachlichen Indikatoren, auf deren Grundlage die Neufestsetzung der Sollstärken der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgt.

Insgesamt wird ein Ressourcenbedarf von 8125 Arbeitskräften auf die Hauptzollämter verteilt. Indikatoren sind neben Fläche und Bevölkerung das Bruttoinlandsprodukt, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch II und III sowie die Zahl der Betriebe.

Dewes erneuerte den gegenüber Politik und Verwaltung gerichteten Appell des BDZ, die Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die Festlegung von Mindestgrößen in ihrer Flexibilität nicht einzuschränken. Die Indikatoren, vor allem ihre Gewichtung, müssten spätestens nach einem Jahr in der Praxis überprüft werden. Ziel müsse eine für die Beschäftigten nachvollziehbare Grundlage für die künftige Planstellenverteilung in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sein.

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