Bekämpfung von Finanzkriminalität

BDZ im Dialog mit Matthias Hauer MdB (CDU)

Im Vorfeld der parlamentarischen Anhörung zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz konnten der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel und sein Stellvertreter, Florian Preißner, am 16.01.2024 mit dem zuständigen Berichterstatter und Obmann der Unionsfraktion im Finanzausschuss, Matthias Hauer MdB, sprechen. Klar ist: Deutschland darf nicht weiter Geldwäscheparadies bleiben.

22. Januar 2024
  • von links: Thomas Liebel, Matthias Hauer MdB, Florian Preißner

Geldwäscher dürften in Deutschland kein leichtes Spiel mehr haben, hatte Matthias Hauer vor Kurzem in einer Plenarrede betont. In diesem Punkt war sich der CDU-Bundestagsabgeordnete mit seinen Gesprächspartnern vom BDZ sofort einig. Hauer unterstrich die Position seiner Fraktion, dass der Zoll in der Geldwäschebekämpfung deutlich schlagkräftiger aufgestellt werden müsse. Aus Sicht der Union müsse ein entschlosseneres Vorgehen durch die Bündelung und Erweiterung notwendiger Ressourcen und Kompetenzen für die Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität erreicht werden. Das aktuelle Vorhaben der Regierung – die Errichtung eines Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) – lehne die CDU/CSU-Fraktion daher ab, da sie darin vorwiegend die Schaffung teurer und lähmender Parallelstrukturen sieht.

Thomas Liebel schilderte den diesbezüglichen Standpunkt des BDZ, der bereits in der gewerkschaftlichen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf aus dem BMF zum Ausdruck kam: So wie die neue Behörde BBF aktuell vorgeschlagen wird, würde das Risiko von Doppelarbeit, Kompetenzgerangel und Informationsverlusten zwischen den Strafverfolgungsbehörden wohl fortbestehen. Die Schaffung einer neuen Behörde mache deshalb nur dann Sinn, wenn sich dessen Aufgabe nicht auf die Funktion einer zusätzlichen Ermittlungsbehörde im Bereich der Strafverfolgung beschränke, sondern vielmehr effektive Kompetenzen für die Vermögensermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Vermögensgegenständen beinhalte.

BBF geht zu Lasten des Personalhaushalts der Zollverwaltung

Das wirft die Frage auf, weshalb dieser große Aufwand und die Gelder nicht zur Stärkung bestehender Strukturen und Instrumente genutzt werden. Hier ist vor allem die personelle und sachliche Ausstattung des Zollfahndungsdienstes und der erfolgreich arbeitenden Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen) zu nennen. Liebel wies den Abgeordneten daher auf Einsparungen im Bundeshaushalt hin, infolgedessen verschiedenste Kriminaltechnik und IT-Projekte zur Verbrechensbekämpfung weiter auf die lange Bank geschoben werden. Auch mit Blick auf die Arbeit der Financial Intelligence Unit (FIU) wurde klar, dass beide Seiten großes Interesse an einer Fortentwicklung der FIU hin zu einem echten Intelligence-Dienst haben, was den notwendigen „Werkzeugkasten“ voraussetzt.

Zudem ist zu erwarten, dass der initiale Stellenbestand der BBF aus dem Personalhaushalt des Zolls gegenfinanziert werden muss. Der BDZ kritisiert dieses Vorgehen scharf, da mit dieser Methode neue Lücken zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Zolls entstehen. Die Errichtung der BBF ist nach dem Stand des derzeitigen Gesetzentwurfes zum 1. April 2024 vorgesehen. Infolgedessen wird der BDZ-geführte Hauptpersonalrat die beruflichen Rahmenbedingungen für die künftigen Beschäftigten der BBF ausgestalten – hierzu gehören unter anderem Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung, Aus- und Fortbildungskonzepte oder ortsflexibles Arbeiten.

Geschäftsaushilfen dürfen keine Dauerlösung werden

In jedem Fall bräuchte die neue Behörde dringend Personal. Wie schnell dieses Personal über Stellenausschreibungen zugeführt werden kann, ist aber ungewiss. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass zumindest in der Startphase Geschäftsaushilfen fest eingeplant werden. „Geschäftsaushilfen reißen anderenorts Löcher in die ohnehin angespannte Personaldecke“, betonte der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Florian Preißner. Zur unbequemen Wahrheit gehöre, dass die Beschäftigten der Zollverwaltung vor Ort selbst mit einem gestiegenen Arbeitsaufkommen und Personalfehlbeständen zu kämpfen hätten. An mehreren Beispielen aus Kontroll- und Abfertigungsbereichen verdeutlichte Preißner dem Bundestagsabgeordneten Hauer, welche negativen Folgen längere Geschäftsaushilfen für verbliebenes Stammpersonal und für die Aufgabenerledigung mit sich bringen. Als Fazit steht für den BDZ fest: Geschäftsaushilfen aus der Zollverwaltung dürfen keinesfalls zur Dauerlösung werden.

Der BDZ dankt Matthias Hauer für die Möglichkeit, die gewerkschaftliche Sichtweise vorzubringen und wird weiter im konstruktiven Austausch mit ihm, seinem Büro und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleiben.

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