Personalversammlung beim Hauptzollamt Hamburg

BDZ betont Erfolge vor Ort und weist auf zukünftige Herausforderungen hin

Die Personalteilversammlungen des Hauptzollamts Hamburg fanden am 20. und 21. Februar 2024 in den Räumlichkeiten der Generalzolldirektion am Stubbenhuk statt. Der Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbandes Nord, Christian Beisch, bezog in seiner Funktion als BPR-Vorsitzender Stellung. Der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbandes Hauptzollamt Hamburg, Sebastian Harms, nahm ebenfalls teil.

23. Februar 2024
  • v.l.n.r. Tobias Schröter, Sebastian Harms, Christian Beisch, Nicole Hennings, Jens-Uwe Adler

In den etwa dreistündigen Veranstaltungen wurden verschiedene Fragen thematisiert, die von den Beschäftigten im Voraus eingebracht wurden. Christian Beisch, in seiner Rolle als BPR-Vorsitzender, thematisierte die aktuellen Herausforderungen für die Zollverwaltung.

Haushaltssperren, drastische Kürzungen im Sachmittelbudget und Verzögerungen in der Digitalisierung stellen nur einige der Probleme dar, die es zu bewältigen gilt", erklärte Beisch. Er betonte, dass der BPR in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung stets lösungsorientiert agiere. Ein Beispiel hierfür sei das Ausstattungskonzept für das Mobile Arbeiten, bei dem trotz langwieriger und komplexer Verhandlungen letztendlich ein akzeptables Ergebnis für die Beschäftigten erzielt werden konnte.

"Informationen aus dem Personalrat sind die Währung, mit der wir dort weitermachen können, wo der Verwaltung Grenzen gesetzt sind. Es reicht nicht aus, nur zu verwalten, sondern man muss auch proaktiv gestalten", fügte Sebastian Harms hinzu.

Er verdeutlichte diese Einstellung anhand einiger Erfolge der BDZ-Arbeit in Hamburg, darunter die Eilzuständigkeit für ZöllnerInnen, die Beschleunigung der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses für das HVV-Profiticket und die Verhinderung des Planungsstopps für den Neubau des Hauptzollamts in der Hafencity.

Beide wiesen zudem auf die bevorstehende Personalratswahl am 23. April 2024 hin und ermutigten die Kolleginnen und Kollegen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

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