150-Euro-Freigrenze beim Warenimport: BDZ lehnt Symbolpolitik ab!

Wie dem BDZ aus Medienberichterstattung bekannt wurde, hat die EU-Kommission eine umfassende Zollreform in Europa angekündigt. Teil des Pakets soll die Abschaffung der Freigrenze von 150 Euro Warenwert sein, bis zu der Sendungen bislang ohne Zollgebühren in die EU gelangen konnten. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel sieht diese Änderung kritisch: „Die Freigrenze abzuschaffen läuft auf Symbolpolitik hinaus, weil die Höhe der erhofften Zollabgaben in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Hier trifft Bürokratie auf die Realität. Die millionenfache Prüfung neuer Zollanmeldungen für Kleinstbeträge lässt sich mit der Generierung von Mehreinnahmen jedenfalls nicht rechtfertigen."

16. Mai 2023

Im Gegensatz zur Einfuhrumsatzsteuer, die der Zoll als durchlaufenden Posten für die Steuerverwaltungen vergleichsweise einfacher abwickeln kann, würde die Erhebung von Einfuhrzöllen die komplette zollrechtliche Behandlung jeder noch so kleinen Warensendung erforderlich machen. Das umfasst die Zollanmeldung, die Überprüfung dieser Meldungen und gegebenenfalls die Warenbeschau. Dabei lässt die Qualität der von Unternehmen gemeldeten Daten durchaus zu wünschen übrig. Die Wirtschaft ist mit der Komplexität von Parametern wie Tarifnummern oder Codierungen, die in den Zollanmeldungen enthalten sein müssen, in der Praxis oft überfordert. Die entstehende Bürokratie träfe Unternehmen und Zollbeamte/-innen am Ende gleichermaßen. Zudem gibt es wenig konkrete Anhaltspunkte für ein systematisches Ausnutzen der 150 Euro-Grenze durch das künstliche Aufteilen von Sendungen (Unterfakturierung), die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Die EU hatte u.a. das Schließen angeblicher Schlupflöcher als Begründung angeführt.

Personal für EU-Zollagentur in Mitgliedstaaten besser aufgehoben

Angekündigt wurde auch die Errichtung einer EU-Zollagentur, die bis zum Jahr 2028 die eigenständigen Zollsysteme der Mitgliedstaaten durch ein zentralisiertes System mit einem sog. Datendrehkreuz ersetzen soll. Das Vorhaben für eine neue Behörde wird unter anderem mit der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und besserem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten begründet. Die Pläne bewertet der BDZ zunächst skeptisch:

„Niemand ist gegen Verbesserungen beim Datenaustausch oder bei IT-Systemen. Das bemängeln wir beispielsweise im Bereich des E-Commerce oder bei der Überwachung von sanktionierten Produkten schon länger. Aber das Personal, das man offenbar zum Aufbau einer neuen EU-Behörde heranziehen will, wäre für die Kontrolle der Warenströme in den Mitgliedstaaten deutlich besser aufgehoben,“ so der BDZ Bundesvorsitzende Liebel.

 

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