Zahl der FKS-Prüfungen wieder auf Niveau vor der Pandemie - Hohe Dunkelziffer bei Schwarzarbeit bleibt

In der vor Kurzem veröffentlichten Jahresbilanz hat die Generalzolldirektion für das Jahr 2022 insgesamt 53.100 Arbeitgeberüberprüfungen durch die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angegeben. Folglich wird nach dem vorübergehenden Einbruch der Zahlen durch die Corona-Pandemie der Stand von 2019 erneut erreicht. Die rein quantitative Erfüllung von Prüfvorgaben sorgt für eine schöne Statistik, wird aber dem immer stärker um sich greifenden Problem organisierter Formen der Schwarzarbeit nicht gerecht. Der BDZ drängt weiter auf eine Abkehr von den Alibi-Prüfungen und fordert, die FKS schlagkräftiger zu machen. Die anspruchsvolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen muss stärker gewürdigt werden.

24. Februar 2023

Die jüngste Statistik der Generalzolldirektion vermittelt gegenüber der Öffentlichkeit das Bild, den Verfolgungsdruck gegenüber denjenigen, die durch illegale Beschäftigung den deutschen Sozialstaat und Arbeitsmarkt schädigen, erhöht zu haben. Und tatsächlich geben sich die Kolleginnen und Kollegen tagtäglich alle Mühe, diesen Druck aufrecht zu erhalten und damit für fairen Wettbewerb zu sorgen. Der BDZ bezweifelt jedoch die Aussagekräftigkeit der reinen Betrachtung der Zahlen. Eine Annäherung an die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewünschte Anzahl von 55.000 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen pro Jahr kann nicht der relevante Maßstab sein, da diese nicht mit einer effektiven, an den echten Risiken orientierten Schwarzarbeitsbekämpfung gleichzusetzen ist. Wir üben seit Jahren Kritik an dieser eindimensionalen Sichtweise und berichteten zuletzt an unserem Digitalen Zolltag im September 2022 ausführlich über die Hintergründe. „Wir fordern im Kern einen flexibleren Ressourceneinsatz mit dem Ziel, mehr Qualität statt Quantität bei der Erfolgsbilanz der FKS abzubilden,“ betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Datenzugriff und risikobasierte Ermittlungen ausweiten

Die Kernproblematik liegt in der schnellen Ausbreitung immer komplexer werdender organisierter Formen der Schwarzarbeit (OFS), denen mit dem bisherigen Personalaufwuchs in der FKS nicht angemessen begegnet werden kann. Die Mitwirkung des Zolls an inzwischen über 400 OFS-Verfahren jährlich – so die neue Statistik – zeigt das wachsende Ausmaß der mafiösen Strukturen. Allein im Baugewerbe werden Schätzungen zu Folge jährlich bis zu 286 Millionen Euro schwarz erwirtschaftet. Um effektiv dagegen vorzugehen, fehlen dem Zoll jedoch wichtige Werkzeuge im Instrumentenkasten.

Insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für ein behördenübergreifend vernetztes, auf Früherkennung basierendes Risikomanagement müssen geschaffen werden. Eine engere Zusammenarbeit von FKS und Zollfahndungsdienst (ZFD) wäre hierfür nötig, was jedoch eine Stärkung des ZFD voraussetzt. Verschiedene Datenschutzregelungen im Sozialrecht stehen einer umfassenden Lagebilderstellung oftmals im Weg. Elektronische Schnittstellen zu Finanzamt, Steuerverwaltung und Sozialversicherungsträgern sind nicht hinreichend vorhanden. Nicht zuletzt ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mühselig, da die Strippenzieher oft im Ausland sitzen. In der Folge können sich dubiose Firmengeflechte oft lange ausbreiten, bevor die ersten Fälle entdeckt werden.

Von politischer Seite darf man sich ein konsequenteres Vorgehen gegen Wirtschaftskriminalität erwarten. Solange das Ausstellen von Scheinrechnungen, mit denen illegal ausgezahlte Löhne in der Buchhaltung verschleiert werden, noch im Sinne eines Kavaliersdelikts als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat gelten, kann hiervon keine Rede sein. Schnell ist der Gesetzgeber hingegen stets darin, neuen Erfüllungsaufwand zu schaffen: So führen die Erhöhung des Mindestlohns oder die Ausweitung der Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf immer mehr Bereiche schlicht zur Notwendigkeit intensiverer Kontrollen.

Dienstposten aufwerten und Klemmbrett abschaffen

Aufgrund dieser Entwicklungen nehmen die fachlichen Anforderungen an die Zöllnerinnen und Zöllner von Jahr zu Jahr zu. Langstehende Forderungen des BDZ, insbesondere eine Aufwertung weiter Teile der FKS vom mittleren in den gehobenen Dienst, müssen daher endlich zur Geltung kommen. Eine höherwertigere Stellenausstattung müsste sich an vergleichbaren Aufgabenfeldern von Landesbehörden auf dem Gebiet von Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten (z.B. Steuerfahndung) orientieren. Dies wäre auch eine wirkungsvolle Maßnahme, um die enorme Lücke von 1.800 unbesetzten Stellen in der FKS zu schließen.

Ebenfalls muss endlich eine moderne technische Ausstattung der Beamtinnen und Beamten erfolgen. Die Prüfung von Dokumenten und Verarbeitung von Personendaten papierbasiert auf dem Klemmbrett ist nicht mehr zeitgemäß und hält unnötig auf. Notwendige Abfragen und Datenabgleiche müssen mobil und digital mit nutzerfreundlichen Bedienoberflächen leicht durchgeführt werden können. Das setzt auch eine technische Fortentwicklung des IT-Verfahrens Profis 2.0 voraus.

 

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