Einkommensrunde 2025
Tarifmarathon endet mit Annahme des Schlichterspruchs
Der diesjährige Tarifmarathon ist über die Ziellinie gegangen: Am 6. April 2025 konnte in Potsdam eine Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf der Grundlage des Schlichtungsergebnisses vom 28. März 2025 erreicht werden. Nach unzähligen Streiks, drei Verhandlungsterminen und einer intensiven Schlichtung steht damit im Kern eine zweistufige Einkommenserhöhung um 5,8 Prozent.
Der Schlichterspruch, der einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Bezahlung und Arbeitszeit vorsah, erwies sich bei den schwierigen Verhandlungen in Potsdam als tragfähige Basis für eine Einigung. Tarifbeschäftigte erhalten ab dem 1. April 2025 eine Erhöhung um 3 % bei einem Sockelbetrag von 110 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %. Zudem erhalten sie einen zusätzlichen Urlaubstag sowie eine Erhöhung der Jahressonderzahlung, die in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden kann.
BDZ und dbb werden sich dafür einsetzen, dass das Tarifergebnis zeitnah wirkungsgleich auf den Beamtenbereich (einschließlich Ruhestandsbeamte/innen) übertragen wird. Insbesondere werden dabei angemessene Lösungsmöglichkeiten gefunden werden müssen für den Teil des Tarifabschlusses, der sich auf die erhöhte Jahressonderzahlung und die zusätzlichen freien Tage bezieht.
Das Ergebnis im Detail
So sehen die Ergebnisse der Tarifrunde im Einzelnen aus. Ergänzende Informationen finden Sie auf der Website des dbb.
1. Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:
- ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %
Sockelbetrag als soziale Komponente
Die Einigung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.
Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten steigt ebenfalls in zwei Schritten:
- ab dem 1. April 2025 um 75 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro
Die Auszubildenden und dual Studierenden werden bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.
2. Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten
- Zusätzlicher freier Tag für alle
Ab dem Jahr 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle.
- Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht:
EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
Es besteht die Möglichkeit, diese in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit werden entsprechend erhöht. Ab dem Jahr 2027 werden diese Zulagen dynamisiert.
3. Instrumente der Arbeitszeitsouveränität
- Arbeitszeitkonto
Auf betrieblicher Ebene kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
- Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit werden zukünftig genauer gefasst, um eine Kappung von Stunden zu vermeiden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
- Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
Beschäftigte und Arbeitgebende können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Eine Verlängerung ist möglich. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde.
Der Zuschlag beträgt:
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
- in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
Laufzeit der Regelungen
Die Tarifeinigung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.
Kündigungsschutz
Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt.