Auszahlung der Inflationsprämie an Versorgungsempfänger/-innen verzögert sich
Viele Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand hatten mit einer Auszahlung der Inflationsprämie mit den Versorgungsbezügen spätestens im Oktober gerechnet. Da auf den Versorgungsbezüge-Abrechnungen der Betrag jedoch nicht erschien, stellten sie sich die Frage, wann sie nun denn mit der Auszahlung der Inflationsprämie rechnen können. Der BDZ hat sich an die Generalzolldirektion gewandt und sich für eine zeitnahe Zahlung eingesetzt.
Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) sieht u.a. eine Sonderzahlung (Inflationsausgleich) vor, die auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes entsprechend ihrem jeweiligen Ruhegehaltsatz erhalten sollen.
Da mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst Ende des Jahres zu rechnen ist, hatte das Bundeskabinett Abschlagszahlungen beschlossen, die laut Informationen des Bundesinnenministeriums im September, spätestens im Oktober erfolgen sollten.
Während die Abschlagszahlung an die aktiven Beamtinnen und Beamten bereits erfolgt ist, haben die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bislang keine Zahlung erhalten.
Inflation trifft auch Versorgungsempfänger/innen
Dabei sind die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von den Preissteigerungen ebenso betroffen wie aktive Beamtinnen und Beamte. „Wie schon bei der verzögerten Auszahlung der Energiepauschale von 300 Euro im Rahmen des Dritten Entlastungspakets haben sie den Eindruck, dass sie aus dem Fokus der Politik geraten sind“, kritisiert der Vorsitzende des Ausschusses Senioren im BDZ, Peter Link.
Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel hat sich daher an die Präsidentin der Generalzolldirektion (GZD), Colette Hercher gewandt und sich für eine zeitnahe Auszahlung der Inflationsprämie an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eingesetzt.
Gleichzeitig setzt sich der BDZ für eine personelle Stärkung der Service-Center ein, die sich einer wachsenden Anzahl an zu erledigenden Aufgaben wie z.B. der Bearbeitung von Reisekostenangelegenheiten oder Versorgungsauskünften konfrontiert sehen und auf die mit den Berechnungen zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage eine Mammutaufgabe zukommt.
Wir werden weiter berichten, sobald uns eine belastbare Aussage der GZD zum Auszahlungstermin vorliegt.