Zollstandorte in Jena besucht

Zusammen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Weiler besuchte der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel am 18. November 2015 die Standorte des Hauptzollamts Erfurt sowie das Zollamt Jena. Dem Dienststellenbesuch war ein Gespräch Weilers mit dem BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes und Liebel im Mai 2015 vorausgegangen. Schwerpunkte des Dienststellenbesuchs waren die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenschmuggels und die breit gefächerten Aufgabenbereiche der Zollabfertigung. Die Vorsteherin des Hauptzollamts Erfurt, Gerda Koszinowski, erläuterte die weiteren Arbeitsbereiche der Zollbehörde und ging auf die regionalen Besonderheiten und Herausforderungen ein.

20. November 2015

vAls sehr aufwändiges Verfahren bezeichnete es Michael Kieslich, Fachgebietsleiter der FKS am Standort Jena,  wenn der Zoll zum Beispiel Arbeitnehmer enttarnen wolle, die den Mindestlohn durch Scheinselbständigkeit umgehen. Oft sind langwierige Auswertungen und schwierige Geschäftsunterlagenprüfungen nötig. Die Unterschreitung der Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ist oft nicht das Problem. Vielmehr entwickelt sich ein ansteigender Trend zur Scheinselbständigkeit, die vermehrt in der Baubranche in gleich größeren Gruppierungen, gesteuert von mafiösen Strukturen, auftritt. Bundesweit sind im ersten Halbjahr seit Einführung des Mindestlohngesetzes in 146 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dabei gilt das Prinzip „Aufklärung vor Ahndung“. Nur bei gravierenden Verstößen leiten die Beamten derzeit ein Ermittlungsverfahren ein.

Die Kontrollen der FKS verlaufen dabei alles andere als martialisch – wie oft fälschlicherweise in den Medien behauptet wird. Über das Auftreten der Beschäftigten der FKS sind bislang keine Beschwerden beim Hauptzollamt Erfurt eingegangen, bekräftigte Koszinowski. In der Regel wird bei Kontrollen in Lokalen oder Läden keine Dienstkleidung getragen. Die Waffe wird verdeckt angebracht. Die FKS-Kontrolleure praktizieren einen sensiblen Umgang mit den zu Kontrollierenden.

Die Beschäftigten werden einzeln nach Bezahlung und Arbeitsdauer befragt. Dabei gestaltet sich insbesondere die Prüfung der geleisteten Arbeitszeit auf der Basis der Stundenaufzeichnungen (Beginn, Ende und Dauer der tatsächlichen Gesamtarbeitszeit) oder sonstiger Erkenntnisse als komplexe Herausforderung. Insbesondere die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, Fragen zur branchenspezifischen Einordnung der Mitarbeiter oder scheinbar einfache Fragestellungen wie nach dem Beginn der eigentlichen Arbeitszeit erschweren die Kontrollen und Prüfungen der FKS vehement. Dabei erfolgen ganzheitliche Prüfungen, bei denen zum Beispiel nicht nur die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sondern auch die Anmeldung zur Sozialversicherung, der ausländerrechtliche Status oder der rechtmäßige Bezug von Sozialleistungen geprüft wird. Solche Prüfungen gab es bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Liebel machte am Beispiel der Prüfung der Scheinselbständigkeit deutlich, dass die Kontrollen und Prüfungen der FKS nicht selten komplexe Sachverhalte umfassen. Ausnahmen bei gesetzlichen Dokumentationspflichten der Arbeitszeit erschweren die Prüfungen und eröffnen die Möglichkeiten für illegale Praktiken zur Umgehung der Zahlung von gesetzlichen oder branchenspezifischen Mindestlöhnen.

Im Bereich der effektiveren Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenschmuggels bedarf es insbesondere mehr personellen Einsatzes und besserer sächlicher Ausstattung der Kontrolleinheiten, so Liebel und warb bei Weiler um politische Unterstützung. Der Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Erfurt schließt unter anderem die für den Schmuggel der verheerenden Droge Crystal Meth bekannte deutsch-tschechischen Grenzregion ein. Mit dem derzeitigen Personal ist nicht einmal eine 24 Stunden-Besetzung der Kontrolleinheiten möglich. Insbesondere der organisierte und bandenmäßige Drogenschmuggel dehnt sich weiter aus und muss intensiver geahndet werden. Darüber hinaus dürfen die sonstigen Aufgabenbereiche der Kontrolleinheiten nicht vernachlässigt werden. Liebel verwies dabei insbesondere auf die illegalen Vertriebswege von Zigaretten und Tabakerzeugnisse.

Abgerundet wurde die Dienststellenbereisung mit einem Besuch des Zollamts Jena, das gleichzeitig als Kontaktstelle Kfz-Steuer auftritt. Bislang erfolgte keine personelle Anerkennung des Aufgabenzuwachses bei den Binnenzollämtern, die den Status einer Kontaktstelle Kfz-Steuer erhalten haben. Liebel kritisierte diesen Zustand, da das zusätzliche Arbeitsaufkommen der Kfz-Steuer zu Lasten der Zollabfertigung geht. Das Zollamt Jena vereinnahmte im vergangenen Jahr mit acht Beschäftigten etwa 11,5 Millionen Euro Einfuhrabgaben. Zudem fertigten die Beamtinnen und Beamten ca. 5.100 Paketsendungen im privat-gewerblichen Postverkehr und 56.750 Ausfuhranmeldungen ab.

Weiler zeigte sich von der Bandbreite der Aufgaben des Zolls sehr beeindruckt. Er sicherte dem BDZ die politische Unterstützung der Anliegen der Zöllnerinnen und Zöllner zu und stellte dabei insbesondere auf die Herausforderungen des Zolls in Thüringen ab. Es wurde vereinbart, mit Weiler im engen Informations- und Meinungsaustausch zu bleiben.

 

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