Vorübergehende Regelungen zur Familienpflegezeit im Beamtenbereich

Das Bundesinnenministerium hat vorübergehende Regelungen zur Umsetzung der Vorschriften des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes getroffen. Bis zu einem entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, das für die zweite Jahreshälfte 2015 geplant ist, soll nach dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums verfahren werden. Beamtinnen und Beamte des Bundes können neben der Familienpflegezeit auch familienbedingte Teilzeit und Beurlaubung zur Pflege eines pflegedürftigen Angehörigen beantragen.

12. März 2015

Die Neuregelungen im Überblick:

Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.

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