Nachdem aufgrund der bereits eingelegten Beschwerde eines Antragstellers beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 21. Februar 2014 (Az.: 1 L 1523/13.DA) ein Beförderungsstopp nach Besoldungsgruppe A 11 von unabsehbarer Dauer drohte, ist jetzt eine überraschende Wende eingetreten. Der Antragsteller nahm am 21. März 2014 die Beschwerde zurück. Das Bundesfinanzministerium reagierte umgehend und entschied noch am selben Tag, dass Einweisungen in Besoldungsgruppe A 11 rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgen.
Per Erlass regelte das Bundesfinanzministerium, dass den betroffenen Zolloberinspektorinnen und Zolloberinspektoren die Beförderungsurkunden bis spätestens 31. März 2014 auszuhändigen sind. Die Planstellen sollen bis 11. April 2014 angefordert werden.
Der Antragsteller hatte beim Verwaltungsgerichts Darmstadt mit seinem Eilantrag eine Beförderungssperre gegen 99 Konkurrenten mit der Begründung beantragt, dass die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes, die eine Bündelung von bis zu drei Ämtern ohne sachlichen Grund ermöglicht, gegen das Grundgesetz verstößt. Dieser Argumentation war das Gericht entgegen seiner früheren Rechtsprechung nicht gefolgt und hatte Beförderungen auf gebündelten Dienstposten im Rahmen der sogenannten „Topfbewirtschaftung“ für rechtmäßig erklärt (wir berichteten).
Zwar konnten von den im Verfahren beigeladenen 99 Zolloberinspektoren 74 noch im Februar 2014 aufgrund des geänderten Antrags des Antragstellers mit rückwirkender Planstelleneinweisung zum 1. Dezember 2013 befördert werden. Die Beförderung der verbliebenen 25 Beigeladenen konnte jedoch weiterhin nicht erfolgen.
Wäre das Verfahren beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof geführt worden, hätte das Bundesfinanzministerium dessen Entscheidung abgewartet, was einen mehrmonatigen faktischen Beförderungsstopp zur Folge gehabt hätte.
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, der vom Bundesfinanzministerium unmittelbar über die Entscheidung informiert wurde, rückwirkend Einweisungen vorzunehmen, begrüßte, dass damit der Weg für Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 11 wieder frei ist. Dewes hatte den Alleingang des Antragsstellers zum Nachteil zahlreicher Betroffener kritisiert. Es sei erfreulich, dass der Antragsteller offenbar auch unter dem öffentlichen Druck zur Einsicht gekommen sei und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten anderer nicht länger behindere.
Dewes wird gemeinsam mit dem im Hauptpersonalrat für Personal zuständigen Berichterstatter Michael Hecker Anfang April 2014 mit dem Referat III A 4 beim Bundesfinanzministerium die Planstellensituation und die Möglichkeiten weiterer Beförderungen erörtern.