Übernahme der Kfz-Steuer: Willkommen beim Zoll und im BDZ!

Nach ersten Umsetzungsschritten geht am 1. Juli 2014 die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer von den Ländern endgültig auf die Bundeszollverwaltung über. Der BDZ heißt das übergeleitete Personal in den Kfz-Festsetzungsstellen willkommen und bietet als einzige Fachgewerkschaft des Zolls seine Unterstützung bei der Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten an. Der BDZ hat einen Fahrplan für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kfz-Festsetzungsstellen aufgestellt. Der Einsatz für alle Arbeitsbereiche des Zolls ist die Stärke des BDZ. Lernen Sie diese und weitere Stärken unserer Gewerkschaft näher kennen.

26. Juni 2014

Nach einer Vorgabe des Haushaltsausschusses des Bundestages waren bei der Überleitung von Personal 1771 Stellen aus Überhangbereichen, vor allem im Zuge der Bundeswehrreform, zu besetzen. Nach Problemen bei der Gewinnung von Beschäftigten aus der Zivilverwaltung der Bundeswehr wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postnachfolgeunternehmens VIVENTO befristet beim Zoll eingestellt. Am 5. Juni 2014 hat der Haushaltsausschuss auf Druck des BDZ 253 Planstellen für die Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung bewilligt.

Der Fahrplan des BDZ für die Beschäftigten der Kfz-Festsetzungsstellen:

Die Kraft zu Veränderungen hat eine gewerkschaftliche Interessenvertretung umso mehr, je stärker sie unter den Beschäftigten verankert ist. Der hohe Organisationsgrad des BDZ beim Zoll ist das Fundament seines erfolgreichen Handelns und sorgt für den nötigen Rückhalt bei Politik und Verwaltung. Profitieren auch Sie von unseren Leistungen und Vorteilen (Rechtsschutz, Diensthaftpflichtversicherung, Medien, Rabatte etc.) – zu günstigen Beitragskonditionen. Gern beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle Ihre Fragen. Dem BDZ beitreten können Sie online oder per Post. Wir freuen uns auf Sie!

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