Das Bundeskabinett hat am 4. November 2020 dem Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger zugestimmt.
Beamte/innen sollen lt. Gesetzentwurf einen Anspruch auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung haben:
Empfänger/innen von Anwärterbezügen sollen 200 € erhalten.
Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beamte/innen sowie Anwärter/innen, die sich am 1. Oktober 2020 in einem Dienstverhältnis befanden und mindestens an einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Dienstbezüge hatten. Anspruchsberechtigte in Teilzeit oder mit begrenzter Dienstfähigkeit erhalten die einmalige Corona-Sonderzahlung zeitanteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit.
Lt. Rundschreiben des BMI vom 30. Oktober 2020 erhalten Empfänger/innen von Dienst- oder Anwärterbezügen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die einmalige Corona-Sonderzahlung noch im Dezember 2020 mit den Bezügen für Januar 2021 ausgezahlt.
Die Corona-Zahlung erfolgt steuerfrei. Für die Steuerbefreiung ist es erforderlich, dass die Anspruchsberechtigten die Sonderzahlung bis zum 31. Dezember 2020 erhalten. Das BMI bittet die obersten Bundesbehörden, die Zahlbarmachung entsprechend der vorgenannten Ausführungen unverzüglich zu veranlassen, auch wenn das maßgebliche Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Der Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt, dass die in der Tarifrunde erstrittene Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr auf den Beamtenbereich steuerfrei übertragen werden soll. „Ich erwarte vom Bundesrat, dass er mit der Beratung des Entwurfs nun zügig den Weg für das Sonderzahlungsgesetz freimacht.“