Ständiger Ausschuss Tarif tagte

Bereits vom 26. bis 28. Mai 2015 tagte der Ständige Ausschuss Tarif unter der Leitung des Vorsitzenden Uwe Knechtel in Königswinter. Das Gremium beschäftigte sich mit einer Vielzahl an Themen. Im Fokus stand die Personalentwicklung im Tarifbereich der Bundesfinanzverwaltung. Mit Erlass vom 4. Mai 2015 hat das Bundesfinanzministerium die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und damit Höhergruppierungen in der Zollverwaltung und in der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ermöglicht. Staatssekretär Werner Gatzer und die Leitungen der zuständigen Referate im Bundesfinanzministerium haben damit Wort gehalten und die Initiative des BDZ mit dem Ziel einer verbesserten Personalentwicklung im Tarifbereich unterstützt. Das Gremium erwartet von der Verwaltung, dass dieses Instrument der Personalentwicklung kontinuierlich fortgeführt und weiter verbessert wird.

24. Juni 2015

Gerade auch im Hinblick darauf, dass Tarifrecht und Rechtsprechung andere Personalentwicklungsmöglichkeiten einschränken, ist es unerlässlich, auf diesen Erlass aufzubauen und damit endlich verbesserte Fortkommensmöglichkeiten zu schaffen. Der Ständige Ausschuss Tarif fordert darüber hinaus, dass im Rahmen von Stellenausschreibungen bundeseinheitliche Begriffe beziehungsweise Beschreibungen im Hinblick auf die Anforderungen an „Sonstige Beschäftigte“ einheitlich formuliert werden. Die Entgeltordnung Bund sowie die Definition im Rundschreiben des Bundesinnenministeriums sind dabei zu beachten. Ein weiteres Thema war die anlassbezogene Beurteilung im Tarifbereich.

Aufgrund der Kündigung der Dienstvereinbarung zur Regelbeurteilung im Tarifbereich sind auf der Grundlage der Ausschreibungsrichtlinie der Zollverwaltung (ARZV) in Verbindung mit der Beurteilungsrichtlinie der Zollverwaltung (BRZV) Tarifbeschäftigte bei der Bewerbung auf einen Dienstposten beziehungsweise Arbeitsplatz anlassbezogen zu beurteilen. Der Ständige Ausschuss Tarif sieht das kritisch und fordert eine Rückkehr zur Regelbeurteilung in Anlehnung an den Beamtenbereich. Hierzu sollte aber eine Dienstvereinbarung erarbeitet werden, die eine freiwillige Regelbeurteilung des Tarifbeschäftigten möglich macht.

Das Gremium beabsichtigt, darüber in Abstimmung mit der Bundesleitung des BDZ Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium zu führen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Hinsichtlich einer Arbeitsplatzbewertung in Anlehnung an die Dienstpostenbewertung Zoll sollten für verschiedene Bereiche der Zollverwaltung mit einheitlicher Aufgabenstellung bundesweit einheitliche Mustertätigkeitsbeschreibungen festgeschrieben werden. Diese Forderung soll für mehr Gerechtigkeit und Transparenz im Tarifbereich beziehungsweise der Bewertung von Tarifstellen sorgen.

Weitere Themen waren die Qualifizierung im Tarifbereich, Sachstand und Auswirkungen der neuen Entgeltordnung Bund auf die Tarifbeschäftigten der Bundesfinanzverwaltung, das Projekt „Generalzolldirektion“, die Ausbildung und Übernahme von Tarifbeschäftigten in der Bundesfinanzverwaltung, die Vorbereitung von Positionen zur Personalratswahl 2016 auf allen Ebenen der Bundesfinanzverwaltung sowie der weitere Ausbau des Internet- und Intranetauftritts des Ständigen Ausschusses Tarif.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich der BDZ sowie seine zuständigen Gremien weiterhin für eine verbesserte Personalentwicklungssituation im Tarifbereich einsetzen werden. Der Erlass des Bundesfinanzministeriums ist dabei ein wichtiger Meilenstein, dem weitere folgen müssen.

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