Ständiger Ausschuss Senioren tagte in Frankfurt am Main

Am 3. und 4. Juli 2015 tagte in Frankfurt am Main der Ständige Ausschuss Senioren unter Leitung seines Vorsitzenden Wilfried Weißköppel. Den Rahmen der Sitzung bildete der 11. Deutsche Seniorentag, der unter dem Motto „Gemeinsam in die Zukunft“ von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) veranstaltet wurde, zu deren Mitgliedern auch der BDZ gehört. Die BDZ-Senioren präsentierten sich am Tagungsort zusammen mit dem dbb und weiteren dbb-Gewerkschaften auf der gleichzeitig stattfindenden Messe SenNova mit einem eigenen Info-Stand und informierten die Seniorinnen und Senioren über ihre Angebote.

07. Juli 2015

Bei diesem Info-Stand zeigte unter anderem der ehemalige Vizekanzler und Bundesminister Franz Müntefering (SPD) Interesse an der Seniorenarbeit des dbb und BDZ. Dieter Gentzsch, Mitglied des Ausschusses Ruhestand im Bezirksverband BMF, referierte auf einer der zahlreichen Veranstaltungen des 11. Deutschen Seniorentags über das Thema „Wohnen im Alter“.

Die Bestandsaufnahme der Mitglieder des Ständigen Ausschusses Senioren zur Situation der Betreuung der Pensionärinnen und Pensionäre durch die örtlichen Dienststellen ergab, dass keine Verbesserungen zu verzeichnen sind. Die Intensität der Betreung wurde flächendeckend als miserabel bewertet.

Ziel des BDZ bleibt es, im Zuge der Einrichtung der Generalzolldirektion zum 1. Januar 2016 eine bessere Betreuung der Seniorinnen und Senioren durch die Verwaltung zu erreichen. Wie berichtet, hatte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes gegenüber dem Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Werner Gatzer, in einem Schreiben sowie in einem anschließenden Gespräch ein konkretes Konzept vorgeschlagen und wird nach wie vor auf eine klare Regelung drängen.

Die Bezügemitteilungen des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sind aus Sicht des Gremiums unzureichend, weil sie für zahlreiche Pensionärinnen und Pensionäre nicht nachprüfbar sind. Denn der Versorgungsabschlag ist darin weder berechnet noch einzeln ausgeworfen. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Versorgungsausgleich dürften Probleme haben, die Richtigkeit ihrer Bezügemitteilung festzustellen. Insoweit wird der Ständige Ausschuss Senioren Verbesserungen anmahnen.

Ein Erfahrungsaustausch über die Qualität der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten ergab, dass die Aufgabenerledigung inhaltlich und zeitlich weit auseinanderklafft. Die vom Bundesfinanzministerium als Zielprojektion angegebenen zehn Werktage für die Bearbeitung eines Beihilfeantrags werden nur sehr selten erreicht. Dem steht gegenüber, dass periodisch wiederkehrend aus unterschiedlichen Gründen unvertretbare Bearbeitungszeiten zu beklagen sind. Den beihilfebearbeitenden Dienstellen ist zuzubilligen, dass sie an der Beseitigung ihrer Defizite arbeiten. Der Ständige Ausschuss Senioren wird diese Entwicklung weiterhin kritisch begleiten.

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