Schweizer Grenze: Automatisiertes Verfahren beschleunigen!

Angesichts der sprunghaften Zunahme der Zahl der an der Schweizer Grenze ausgestellten Ausfuhrkassenzettel hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes gegenüber der Presseagentur dpa festgestellt, dass die Einführung des vom BDZ seit Langem geforderten automatisierten Verfahrens alternativlos ist. Schon jetzt seien die Beschäftigten stark belastet und würden der Flut fast nicht mehr Herr, äußerte Dewes im Interview. Klar sei aber auch: Einkaufstourismus lasse sich nicht abschaffen. Dewes verwies auf die Beratungen einer Arbeitsgruppe, der neben der Industrie- und Handelskammer (IHK) auch Vertreter der Zollverwaltung angehören und mahnte eine schnelle Umsetzung an, um die dringend benötigte Entlastung herbeizuführen.

13. Februar 2015

Seit einigen Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr in die Schweiz zu verzeichnen. Begünstigt wird diese Entwicklung unter anderem durch die Erstattung der inländischen Umsatzsteuer durch die Unternehmer, durch eine vergleichsweise günstige Einkommensentwicklung in der Schweiz, durch die teilweise erheblichen Preisunterschiede bei Einkäufen in fast allen Produktbereichen (zum Beispiel bei Bekleidung und Elektronik), aber auch bei Serviceleistungen (zum Beispiel Kfz-Reparaturen) und seit kurzem durch die Freigabe des Wechselkurses des Schweizer Frankens, bei dem die Schweizer Währung praktisch über Nacht 20 Prozent an Wert gegenüber dem Euro zulegte.

Die Ausfuhren sind von 13,51 Millionen (2012) auf ca. 15 Millionen (2014) angestiegen. Im Januar 2015 hat sich der Trend weiter verstärkt. Eine Zunahme um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 2014 wird erwartet. Erhebliche Verkehrsstaus in der Region und an den Grenzzollstellen bei der Rückfahrt der ausländischen Käuferinnen und Käufer sind die Folge.

Der BDZ kritisiert seit langem, dass rund 150 Zöllnerinnen und Zöllner in der Regel ohne wirksame Kontrollen und ohne Sanktionsmöglichkeiten Tag für Tag tausende Ausfuhrkassenzettel abstempeln müssen, die nicht selten lediglich zur Erstattung von Cent-Beträgen führen. Da mit der Umsatzsteuer der Verbrauch einer in Deutschland gekauften Ware besteuert wird, können sich Schweizer Kunden die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn sie die Ware in die Schweiz ausführen. Dafür müssen sie sich die Ausfuhr an der Grenze vom deutschen Zoll bestätigen lassen.

Der BDZ unterstützt die Bestrebungen der Arbeitsgruppe aus Zoll und IHK, die sich mit einer Automatisation bei der Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel befasst und bereits konkrete Vorschläge erarbeitet hat. Allerdings drängt der BDZ auf eine Beschleunigung. Denn ein automatisiertes Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer wird sich nicht kurzfristig umsetzen lassen. Umso notwendiger ist es, die Anstrengungen, die die Zollabteilung beim Bundesfinanzministerium bereits 2013 angekündigt habe, massiv zu verstärken.

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