Beihilfe

Scharfe Kritik an der Bertelsmann-Studie

BDZ und dbb haben die Forderungen der Bertelsmann-Stiftung nach Abschaffung der Beihilfe und Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Beamtinnen und Beamte scharf kritisiert. Die Stiftung prognostiziert in einer am 10. Januar 2017 veröffentlichten Studie in den nächsten Jahren einen vermeintlichen massiven Anstieg der Beihilfekosten in Bund und Ländern und rät zu angeblich zu erwartenden Kosteneinsparungen durch Abschaffung des Beihilfesystems. BDZ und dbb ziehen die auf einer fragwürdigen Methodik beruhenden Prognosen sowie die Umsetzbarkeit des von der Stiftung gemachten Vorschlags in Zweifel und warnen vor den Folgen eines Ausstiegs aus dem Beihilfesystem.

12. Januar 2017

Die Bertelsmann-Stiftung geht in ihrer Studie davon aus, dass die Kosten der Beihilfe in den nächsten Jahren massiv ansteigen werden. Bis zum Jahr 2030 sei ein Anstieg der Kosten des Bundes um 46 Prozent und der Länder um 83 Prozent zu erwarten.

Von einer Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verspricht sich die Stiftung aufgrund steigender Beitragsmehreinnahmen ein hohes Einsparpotential. Die Studie nimmt an, dass von den Pensionären und Beamten zwei Drittel in der GKV versicherungspflichtig wären. Etwa ein Fünftel würde aufgrund finanzieller Vorteile freiwillig Mitglied in der GKV werden.

BDZ und dbb lehnen den von der Bertelsmann-Stiftung geforderten Radikalumbau der Gesundheitsversorgung ab.

Zunächst einmal erscheinen die in der Studie aufgestellten Annahmen und Prognosen äußerst spekulativ. So ist die angenommene Kostensteigerung um 46 bzw. 83% schwer nachvollziehbar. Auch der Prognosezeitraum von 14 Jahren erscheint willkürlich.

Gleiches gilt für die Prognose des Einsparpotentials. Es wird der Eindruck erweckt, dass mit einem Entfallen der Abrechnungsmöglichkeit nach den Gebührenordnungen der Privatversicherten die Behandlungskosten der Beamten fast gedrittelt werden könnten. Weiterhin werden Beitragsmehreinnahmen durch die Beamten von 15 Milliarden Euro angenommen, ohne zu berücksichtigen, dass die Hälfte der Beiträge vom öffentlichen Dienstherrn entsprechend dem Arbeitgeberbeitrag zu zahlen wären.

Die Studie beruht zudem auf einer fragwürdigen Methodik. Sie stützt sich im Wesentlichen auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP), die für das zukünftige Verhalten von Beamten wenig aufschlussreich sind.

Weiterhin erscheint fraglich, ob ein Wegfall des Beihilfesystems überhaupt umsetzbar wäre. Die Studie geht zum einen nicht der Frage nach, ob ein Wegfall des Beihilfesystems unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig wäre. Zum anderen erscheint die Übertragbarkeit der von den Privaten Krankenversicherungen (PKV) für die Beamten gebildeten Altersrückstellungen auf die GKV zweifelhaft.

Schließlich muss vor den gravierenden Folgen eines Wegfalls des Beihilfesystems gewarnt werden. Die Beihilfe gehört neben der Besoldung und Versorgung zum Gesamtpaket der Alimentation von Beamten durch ihren Dienstherrn. Mit dem Wegfall der Beihilfe verlöre der öffentliche Dienst ein wichtiges Argument im Wettbewerb mit der Wirtschaft bei der Nachwuchsgewinnung. Darüber hinaus würde ein Wegfall des Beihilfesystems faktisch das Aus der PKV bedeuten, die etwa die Hälfte ihrer Mitglieder verlieren würden.

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes weist jeglichen Versuch, die Beihilfe auf der Basis einer nicht tragfähigen Studie abzuschaffen, zurück. „Das bewährte Beihilfesystem darf nicht auf der Grundlage fragwürdiger Prognosen über steigende Beihilfekosten und Einsparpotentiale aufs Spiel gesetzt werden“, so Dewes.

   

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