Am 8. Dezember trafen sich Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes in Berlin zu einem Meinungsaustausch über aktuelle Themen der Zollverwaltung. Schwerpunkte des Gesprächs waren die Planstellensituation in der Zollverwaltung, eine Anhebung der Obergrenzen, die Rahmenbedingungen für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und die Financial Intelligence Unit (FIU).
Dewes und Schäuble diskutierten vor dem Hintergrund des vor kurzem verabschiedeten Haushaltsgesetzes die aktuelle Planstellen- und Stellenausstattung in der Zollverwaltung. Im aktuellen Haushalt konnten 672 neue Planstellen sowie 490 Planstellenhebungen im gehobenen Dienst erreicht werden. Zusätzlich müssen aber auch die Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden und mehr Lehrende eingestellt werden.
Dewes sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf, um die Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu verbessern. So bilden aus seiner Sicht unter anderem die allgemeinen Obergrenzen keine ausreichende Grundlage für die in der Zollverwaltung erforderlichen Beförderungen. Insbesondere, um die Möglichkeit zu verbessern, das Spitzenamt im mittleren Dienst zu erreichen, schlägt er eine Anhebung der Obergrenzen auf 50% vor.
Dies ist zwingend erforderlich, damit Beschäftigte des mittleren Dienstes zumindest mit einer guten Beurteilung im Beurteilungszeitraum befördert werden können.
Der Minister sieht im Rahmen der Umsetzung des Haushalts 2017 gute Möglichkeiten, die angespannte Situation nach A 9m + Z zu entzerren. Unabhängig davon sagte er eine Überprüfung der Obergrenzen zu.
Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildeten Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Zahlung der Polizeizulage. Dewes informierte den Minister über eine gemeinsame Initiative des BDZ und der DPolG gegenüber Vertretern des Haushalts- und Finanzausschusses und bat ihn um Unterstützung. Dabei diskutierte er mit Schäuble die diesbezüglichen Vorstellungen des BDZ zu einer Anhebung, Dynamisierung und Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.
Schäuble und Dewes waren sich einig, dass mit der beabsichtigten Verlagerung der FIU in die Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums am Standort des ZKA in Köln ein wichtiger und richtiger Beitrag geleistet wird um wirksam gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.
Nachdem jetzt im Haushalt 2017 einhundert Planstellen zum Aufbau der FIU zur Verfügung gestellt wurden, gilt es nun, das Gesetzgebungsverfahren und die Ausschreibung vorzubereiten, sowie den geplanten Standort zu sichern.
Minister Schäuble sagte seine persönliche Unterstützung zu damit die Einrichtung der FIU umgesetzt werden kann.
Dewes und Schäuble vereinbarten, über die angesprochenen Themen weiter im Gespräch zu bleiben.
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