Ruhestand mit 63: Auch nach Absage des BMF lässt der BDZ nicht locker

Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist nicht bereit, im Kabinett eine Initiative mit dem Ziel der Übertragung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu ergreifen. In einem Schreiben an den BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes teilt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister mit, dass das BMF das Anliegen nicht unterstützen wird. Dr. Meister beruft sich auf die Argumentation des Bundesinnenministeriums (BMI), wonach es bei der Übertragung von Rentenreformen keinen Automatismus gebe. Dewes kündigte an, dass der BDZ in dieser Frage nicht locker lassen werde.

10. Juli 2015

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Rentenpakets der Bundesregierung hatte der BDZ gegenüber dem Dienstherrn der Bundesfinanzverwaltung einen erneuten Anlauf unternommen, um auf Gleichbehandlung gegenüber dem Beamtenbereich zu bestehen und nach 45 Dienstjahren einen ebenfalls abschlagsfreien Ruhestandseintritt zu fordern. Die Gerechtigkeit gebiete es, die Rente mit 63 zu übertragen, hatte Dewes mehrfach öffentlich vorgetragen.

An dieser Forderung hält der BDZ auch nach der Absage aus dem BMF fest, da es nicht akzeptabel sei, wenn Beamtinnen und Beamte bei der Rente mit 63 anders behandelt würden als Arbeit¬nehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle gesetzlichen Verbesserungen müssten im Beamtenbereich wirkungsgleich übernommen werden, bekräftigte Dewes. Deshalb könne er auch den Einwand nicht gelten lassen, dass vor jeder möglichen Übertragung die Unterschiede der Systeme berücksichtigt werden müssten.

Der BDZ widerspricht auch der Darstellung des BMF, dass die Übernahme dieser rentenrechtlichen Regelungen die Einhaltung der Ziele der Konsolidierung des Haushalts gefährde. Das BMI hatte im Prüfbericht zu den Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes festgestellt, dass sich die Reformmaßnahmen nachhaltig entlastend auswirken. Eine Konsolidierung der finanziellen Belastungen im Versorgungsrecht sei auf Bundesebene bereits erreicht worden. Spielräume für die Übertragung der Rente mit 63 auf die Beamtinnen und Beamten sieht der BDZ deshalb nach wie vor.

Demgegenüber stellt das BMF fest, die Konsolidierung müsse im Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen der letzten Jahre gesehen werde. Bereits das geltende Recht biete für Beamtinnen und Beamte besondere vorgezogene Altersgrenzen und damit eine – so wörtlich – „geeignete Entlastung“. Ein abschlagsfreier Ruhestandseintritt ab 63 Jahren sei auch im Fall der Dienstunfähigkeit möglich, wenn mindestens 35 beziehungsweise 40 Jahre an berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten vorliegen.

Auf diese Fälle darf die Problematik jedoch nach Ansicht des BDZ nicht verkürzt werden. Es gehe weiterhin darum, den Gleichklang bei der allgemeinen Entwicklung der Alterssicherungssysteme zu gewährleisten, unterstrich Dewes. Alle Einschnitte im Rentenrecht der vergangenen Jahre, zum Beispiel Höchstsatz, Eintrittsalter, wurden wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Das müsse auch für rentenrechtliche Verbesserungen auf das Versorgungsrecht gelten. Dewes appellierte erneut an den dbb, das BMI und die Politik insgesamt für dieses vordringliche Ziel zu sensibilisieren, da es um Systemgerechtigkeit und um das „Prinzip der Ein-zu-eins-Übertragung“ gehe, das für alle Bereiche gelten müsse.


Kommentieren Sie diesen Artikel im BDZ-Blog  

zurück