Nachdem unlängst diverse Medien intensiv über gesundheitsgefährdende Belastungen in zahlreichen Schießständen der Berliner Polizei berichtet haben, zeigten sich auch Beschäftigte der Zollverwaltung beunruhigt. Nach bisherigen Erkenntnissen des BDZ sind die Bedingungen des Schießtrainings bei der Zollverwaltung mit denen der Berliner Polizei nicht vergleichbar. Dennoch hält der BDZ eine Gefährdungsanalyse für erforderlich, um mögliche Risiken auszuschließen.
Hintergrund ist, dass bereits in der Vergangenheit verschiedene Gutachten hohe Antimonwerte im Sand verschiedener Schießstände der Berliner Polizei festgestellt haben. Antimon, das als hochtoxisch gilt und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahr 2003 als krebserregend eingestuft wurde, war in Berlin Bestandteil der verwendeten Munition und wurde beim Abschuss freigesetzt. Bedingt durch das gänzliche Fehlen bzw. das nicht ordnungsgemäße Funktionieren der Lüftungsanlagen in den Schießständen, waren sowohl die rund 1.500 Schützen als auch die Trainer den giftigen Pulverdämpfen ausgesetzt.
Zahlreiche Mediziner, unter ihnen der namhafte Pneumologe der Charité, Prof. Christian Witt, bestätigten einen Zusammenhang zwischen hohen Antimonwerten im Blut, die regelmäßig zu massiven Atem- und Lungenbeschwerden führen und dem Schießpulver.
Sofort nach Bekanntwerden der unhaltbaren Zustände in Berlin begann der BDZ zu recherchieren. Danach schießen Zöllnerinnen und Zöllner auf und in Schießanlagen, welche zuvor von der Schießstandkommission der Bundeszollverwaltung abgenommen worden sind. Dabei ist auch die ordnungsgemäße Be- und Entlüftung eines der wesentlichen Abnahmekriterien. Die bereits seit langem beim Schießtraining benutzte Munition ist bleifrei und das Anzündhütchen sowie das Treibladungspulver sind schadstoffreduziert. Dieses spricht dafür, dass die Beschäftigten keiner mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen vergleichbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren und werden.
Trotz allem sollte die Situation bei der Zollverwaltung zu keiner Zeit verharmlost werden. Der BDZ sieht sowohl aus technischer, medizinischer als auch arbeitsschutzrechtlicher Sicht die dringende Notwendigkeit zur Durchführung einer hinreichenden Gefährdungsanalyse. Dabei sind Fachmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zwingend hinzuzuziehen.
Der Vorsitzende des BDZ betonte, dass zu jeder Zeit und vor allem unabhängig von Kosten- und Leistungsdruck, die Gesundheit der Beschäftigten oberste Priorität haben muss.
Die Personalvertreter des BDZ in HPR, BPR und GPR haben das Thema im Fokus und werden über Ergebnisse und Folgemaßnahmen transparent berichten.