BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages am 30. Juni 2014 Zweifel angemeldet, ob die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2015 effektiv überwacht werden kann. Die geplante Personalausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) reiche nicht aus. „Wir arbeiten schon heute an der Kapazitätsgrenze“, betonte er und rechnete den Bundestagsabgeordneten vor, dass der zu erwartende Mehraufwand von der FKS nur mit rund 2500 zusätzlichen Beschäftigten geleistet werden könne.
Zusammen mit anderen Sachverständigen, darunter Reiner Hoffmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Reinhard Göhner von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberbände (BDA), beantwortete Dewes im Ausschuss Fragen von Bundestagsabgeordneten zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Bundeszollverwaltung.
Die FKS sei vor zehn Jahren mit ca. 7000 Beschäftigten errichtet worden und verfüge infolge von Stelleneinsparungen heute nur noch über 6250 Vollzeitarbeitskräfte, erläuterte Dewes. Bereits jetzt führe die FKS im Bereich der Kontrolle des Mindestlohns rund 300000 Personenbefragungen und 30000 Geschäftsprüfungen jährlich durch. Wenn aber rund fünf Millionen Beschäftigungsverhältnisse dazu kämen, benötige der Arbeitsbereich deutlich mehr Personal.
Bei dieser Größenordnung sei es eine „einfache Rechenaufgabe“, dass die beabsichtigten 1600 zusätzlichen Beschäftigten nicht ausreichten, wenn die bisherige Prüfquote aufrechterhalten bleiben solle, so Dewes. Die Untergrenze liege bei 2100 Neueinstellungen. Nach Berechnungen des BDZ benötige die FKS aber 2500 Arbeitskräfte, um den Mindestlohn wirksam kontrollieren und überwachen zu können. Dewes machte deutlich, dass es sich nicht um eine reine Kontrolltätigkeit handele, sondern ein hoher Arbeitsaufwand aus den Folgemaßnahmen, etwa im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, resultiert.
Tatsächlich bilde der Zoll in diesem Jahr nur 325 im gehobenen Dienst und 600 im mittleren Dienst aus. In einer Verwaltung mit rund 39000 Beschäftigten, die von hohen Altersabgängen geprägt sei, bleibe für die FKS zu wenig übrig, beklagte Dewes. „Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn der Zoll im Bereich der Mindestlöhne gewappnet sein soll“, so Dewes.
Wenn mit der Ausbildung noch in diesem Jahr begonnen werde und das Personal dann zugeführt werde, könne somit frühestens 2017 beziehungsweise 2018 damit gerechnet werden, dass der Mindestlohn effektiv kontrolliert würde. Das könne nicht funktionieren, da der Zoll, der noch andere gesetzliche Aufgaben zu erfüllen habe, das komplette Personal nicht in den Arbeitsbereich FKS lenken könne.
Für falsch halte er, dass nach dem Mindestlohngesetz eine Evaluierung erst 2020 vorgenommen werden soll. Benötigt werde das Instrument einer permanenten Überprüfung, das bereits 2015 eingesetzt werden müsse. Es sei schon heute abzusehen, dass zahlreiche Arbeitnehmer in den Bereich der Scheinselbstständigkeit abgedrängt zu werden drohten. Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund des kaum zu leistenden Arbeitsaufwandes der FKS lehne der BDZ die beabsichtigten und seit Tagen heftig umstrittenen Ausnahmetatbestände nachdrücklich ab. Dewes forderte klare und transparente Regelungen. „ Einfach und deutlich muss das Mindestlohngesetz am Ende sein.
Das Video der Anhörung können Sie unter folgendem Link abrufen. Die Redebeiträge beginnen ab 0:40:55, 1:19:44, 1:22:38 und 2:06:10.