Lebhafter Dialog mit hessischen Landtagsabgeordneten über die Eilzuständigkeit

Am 28. April 2015 besuchte eine Delegation des BDZ-Bezirksverbands Hessen den Wiesbadener Landtag, um im Gespräch mit Abgeordneten aller Fraktionen für die Interessen der Vollzugskräfte des Zolls einzustehen. Vehement warben die 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Einführung der Eilzuständigkeit in dem Bundesland und brachten die Forderung auch auf kleinen Transparenten zum Ausdruck. Nach einem gemeinsamen Frühstück erläuterten die Referenten, Bezirksverbandsvorsitzender Kai Ahlheim sowie seine Vorstandskollegen Irmhild Dierkes und Udo Huß, die Beteiligung von Gewerkschaften bei Gesetzesentwürfen, bevor im Landtag ein lebhafter Dialog mit den Abgeordneten über das Thema Eilzuständigkeit stattfand.

30. April 2015

Nach einer interessanten Präsentation und der Teilnahme an einer Plenarsitzung bezog die Delegation des BDZ-Bezirksverbands gemeinsam Position. In persönlichen Gesprächen mit den Landtagsabgeordneten Alexander Bauer (CDU), Norbert Schmidt (SPD), Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) und Tobias Kress als Referent der FDP-Landtagsfraktion wurde die längst überfällige Eilzuständigkeit der zöllnerischen Vollzugskräfte nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) diskutiert.

Bereits in der Vergangenheit mehrfach vom BDZ-Bezirksverband Hessen gefordert, wurde der Schließung dieser Rechtslücke für die Vollzugskräfte die Gespräche nochmals Nachdruck verliehen. Ahlheim appellierte an die Landtagsabgeordneten, in ihren Fraktionen einer entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer trugen gegenüber den Landtagsabgeordneten zahlreiche Beispiele aus der Praxis bei den Abgeordneten vor.

 

Bauer konnte noch während des persönlichen Treffens einen Gesetzesentwurf vorstellen, in den die Vorschläge des BDZ bereits eingearbeitet waren. Er verlas den Wortlaut des Entwurfs:

 

„Der bestehende § 102 HSOG Abs. 3 Satz 1 wird durch die Angabe

 

‚Bundes sowie für Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes … gestattet ist“

 

erweitert.“

 

Dieser Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause 2015 in das Parlament eingebracht werden, so dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten könnte. Eine befürwortende Stellungnahme wird der BDZ-Bezirksverband Hessen zeitnah abgegeben.

 

Ein weiterer Themenschwerpunkt im Gespräch mit den Landtagsabgeordneten waren die Mindestlohnkontrollen, die mit dem aktuellen und in den nächsten Jahren zu erwartenden Personalbestand eine große Herausforderung darstellen.

In diesem Zusammenhang wurde erneut eine Attraktivitätssteigerung des Rhein-Main-Gebiets gefordert. Auch hier bezog der BDZ klar Stellung, den Zoll als Arbeitgeber in seinem direkten Konkurrenzumfeld besser zu positionieren und zu fördern. Das Jobticket und die bereits in der Vergangenheit oft angesprochene Ballungsraumzulage stellen hier nur zwei Beispiele für Lösungsmöglichkeiten dar, die Lebenshaltungskosten der Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erträglicher zu gestalten. Darüber hinaus setzen diese Maßnahmen Anreize für mögliche Bewerberinnen und Bewerber aus dem Rhein-Main-Gebiet, den Zoll als potenziellen Arbeitgeber in Betracht zu ziehen.

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