Keine Schnellschüsse bei der Cannabis-Legalisierung: BDZ lehnt Vorhaben ab

Der BDZ sieht viele ungeklärte Fragen in der Umsetzung und bezweifelt, dass mit der Cannabis-Legalisierung ein Beitrag zum Jugend- und Gesundheitsschutz erfolgen kann. Die neuerlichen Forderungen nach mehr Tempo bei der Legalisierung aus den Reihen der Ampel-Koalition lassen zudem offenkundige rechtliche Probleme bewusst außer Acht.

09. Januar 2023

Nachdem im letzten Jahr klar wurde, dass das große Projekt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Freigabe von Cannabis an einem Veto der EU scheitern könnte, drängen viele Politiker/innen von Grünen und FDP erneut auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes – ohne auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung aus Brüssel zu warten. Dazu BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes:

„Nun auf derartige Weise mit dem Kopf durch die Wand gehen zu wollen, ist naiv. Ein nationaler Alleingang zur Legalisierung eines nach Unionsrecht weiterhin verbotenen Produktes wäre schon mit Blick auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr im Binnenmarkt völlig systemwidrig. Daher hat dies auch kein anderer Mitgliedstaat bisher so versucht. Zumal die einzige vorgetragene Rechtfertigung, die Austrocknung des Schwarzmarktes, damit ja überhaupt nicht erreicht wird. Denn die praktische Umsetzung einer staatlich streng kontrollierten Lieferkette ist genauso utopisch wie die Vorstellung, dass das Unterlaufen einer neuen Cannabis-Verbrauchsteuer auch auf legale Produkte nicht weiterhin ein lukratives Geschäft für Schmuggler und Dealer bleiben wird.“

Hintergrund zur Rechtslage

Der EU-Rahmenbeschluss vom 25.10.2004 über Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels verbietet den Anbau, die Herstellung und den Verkauf von Drogen. Dementsprechend wird der grenzüberschreitende Handel mit Cannabis im Schengen-Raum strafrechtlich verfolgt (Art. 71 Schengener Durchführungsübereinkommen). Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland der Zoll, der auch für die Abfertigung legaler Waren zuständig ist. Die EU-Verträge sehen hingegen im Grundsatz den freien Warenverkehr für alle Güter vor, die sich bereits in einem einzigen Mitgliedstaat im rechtmäßigen Verkehr befinden. Infolgedessen haben andere Mitgliedstaaten wie Tschechien oder die Niederlande mit der sog. Entkriminalisierung einen Mittelweg gewählt, der Cannabis weder ausdrücklich erlaubt, noch strafrechtlich verbietet. Das von der deutschen Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier ginge mit einer umfassenden Legalisierung jedoch weit darüber hinaus und ist aus Sicht vieler Experten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar.

Der BDZ hat eine ausführliche Stellungnahme zum Cannabis-Eckpunktepapier abgegeben, die unter dem nachfolgenden Link abrufbar ist. Darin warnt der BDZ vor dem Irrglauben, dass eine Besteuerung den Schwarzmarkt kleiner machen würde, zeigt die vielfältigen Umsetzungsprobleme auf und weist auf die Folgeprobleme für den Jugend- und Gesundheitsschutz hin:

 

 

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