In einem offenen und von Fachthemen geprägten Dialog mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundestags, Ingrid Arndt-Brauer (SPD), hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes am 4. Dezember 2014 in Berlin die Gespräche mit Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen fortgesetzt. Breiten Raum nahmen die Probleme im Zusammenhang mit der Kontrolle des Mindestlohns durch den Zoll, die Situation der Kfz-Festsetzungsstellen und die Vorschläge des BDZ zur Erneuerung des Laufbahnrechts ein. Arndt-Brauer, die dem Bundestag seit 1999 angehört, ist seit 2013 Vorsitzende des für die Bundesfinanzverwaltung wichtigen Finanzausschusses.
Im Gespräch mit Dewes machte Arndt-Brauer deutlich, dass sie sich seit der Wahl in dieses Amt bei Dienststellenbesuchen ein persönliches Bild von der Vielfalt des Zolls gemacht habe und von den Leistungen seiner Beschäftigten beeindruckt sei. So nannte sie beispielsweise die Leistungen der Bediensteten der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), die sie in Köln besucht habe, „herausragend“.
Kontrolle des Mindestlohns
Dewes und Arndt-Brauer tauschten sich über den Personalansatz im Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor dem Hintergrund der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 aus. Einig waren sich die Gesprächspartner darin, dass nicht nur aufgrund dieser Aufgabe, sondern auch im Hinblick auf Aufgabenzuwächse in anderen Bereichen sowie auf altersbedingte Personalabgänge nachgesteuert werden müsse. Dewes unterstrich die gewerkschaftliche Forderung nach erhöhten Einstellungszahlen und verwies auf die alarmierende demografische Entwicklung, die ein schnelles Handeln erforderlich mache.
Kfz-Steuer
Arndt-Brauer schilderte ihre Eindrücke von der aktuellen Situation der Kfz-Festsetzungsstellen nach einem Besuch beim Hauptzollamt Münster, das neben anderen Dienststellen unter einer enormen Arbeitsbelastung leidet und von massiven Umstellungsproblemen betroffen ist. Bei der Übertragung der Aufgabe der Kfz-Steuer sind erhebliche Schwierigkeiten unter anderem bei der Übernahme des Datenmaterials der Landesbehörden, vor allem in Nordrhein-Westfalen, entstanden.
Laufbahnrecht
Ein weiteres dominierendes Thema des Gesprächs waren die Forderungen, die der BDZ in einem Positionspapier zur Erneuerung des Laufbahnrechts erhoben hat und das an die Bundestagsabgeordneten in den zuständigen Ausschüssen übersandt worden war. Dewes erläuterte die Vorstellungen, die er zuvor dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Michael Meister und Staatssekretär Werner Gatzer vorgetragen hatte. Arndt-Brauer betonte, als Vorsitzende des Finanzausschusses müsse sie neben dem Für und Wider der Reformvorschläge vor allem die Kosten abwägen. Die Forderungen des BDZ zielen auf eine flexiblere Ausgestaltung der Dienstpostenbewertung, eine Bestenförderung, eine stärkere Durchlässigkeit der Laufbahnen, bessere Aufstiegsmöglichkeiten und die Einführung einer besonderen Altersgrenze ab. Die Gesprächspartner stimmten unter anderem darin überein, dass leistungsstarke Beschäftigte mit entsprechender Lebens- und Berufserfahrung besonders gefördert werden sollen.
Abschließend vereinbarte Arndt-Brauer mit Dewes, den Dialog zu vertiefen und sich künftig in wichtigen Fragen aus dem Finanzausschuss, die die Bundeszollverwaltung und die Bundesfinanzverwaltung betreffen, bei Bedarf abzustimmen.