Im herbstlichen Legden fand in der Zeit vom 29. bis 30. Oktober 2019 die Hauptvorstandssitzung des BDZ Bezirksverbands Westfalen statt.
An bekannter Tagungsstätte in Legden (Münsterland) tagte in der Zeit vom 29. bis 30. Oktober 2019 der Hauptvorstand des BDZ Bezirksverbands Westfalen. Die Sitzung leitete diesmal am ersten Sitzungstag Sebastian Teßmer (Stellvertretender Bezirksverbandsvorsitzender), weil der Bezirksverbandsvorsitzende Stefan Walter bei der zeitgleichen BDZ-Forumsveranstaltung mit den weiteren Vorstandsmitgliedern Adelheid Tegeler (Schriftführerin im BDZ Bezirksverband Westfalen und Stellv. BDZ-Bundesvorsitzende) und Gerd Teuber (Obmann Ruhestandsangelegenheiten im BDZ Bezirksverband Westfalen) in Berlin vertreten war.
Zu Sitzungsbeginn begrüßte Kollege Teßmer recht herzlich den Kollegen Karl-Hermann Lang von unserem benachbarten Bezirksverband aus Düsseldorf sowie den Ehrenvorsitzenden des BDZ Bezirksverbands Westfalen, Kollegen Wilfried Weißköpppel.
Nach Abhandlung der ersten Tagesordnungspunkte ging Kollege Teßmer in seinem Bericht zur Lage auf Themen wie die anstehende Einführung der Dienstkleidung an Binnenzollämtern, die Stagnation für Aufsteiger nach Paragraph 38 BLV, die Planungen der FKS-Sachgebiete E und F im Hinblick auf das seit Juli 2019 geltende Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch und dem damit einhergehenden Personalzuwachs, das Thema Telearbeit in den Sachgebieten E sowie die Förderung des Tarifbereichs ein.
Ausführlich ging er auf das vom BDZ gewerkschaftlich äußerst erfolgreich begleitete und am 03.07.2019 beschlossene Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ein, in dessen Folge u.a. das Zulagenwesen in der Zollverwaltung eine deutliche Erhöhung in zahlreichen Bereichen erhalten habe:
So werde die Polizeiauflage auf 190 Euro angehoben und somit der BDZ-Forderung nahezu punktgenau gefolgt. Hervor hob Kollege Teßmer hierbei, dass die deutliche Anhebung der sog. Prüferzulage für Angehörige der HZA-Sachgebiete D auch auf einen gewerkschaftlichen Anstoß des BDZ Westfalen vom 12.12.2017 zurückgeht. Demnach werde die Prüferzulage für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes künftig auf monatlich 110 Euro und für Prüferinnen und Prüfer des gehobenen Dienstes monatlich gar auf 160 Euro angehoben. Daneben wurde in der Vorbemerkung Nr. 13 (1) Bundesbesoldungsordnung A und B das Wort "überwiegend" gestrichen. Auch die signifikante Anhebung der FIU-Zulage sei letztlich auf das herausragende Verhandlungsgeschick des BDZ zurückzuführen. In seinen weiteren Ausführungen ging er auch auf die seitens des BDZ Westfalen initiierten Optimierung der Zusammenarbeit zwischen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und den Behörden des Zolls ein und verwies hierzu auf das Westfalen Aktuell Nummer 1 vom 02.05.2019. Neben weiteren organisatorischen Tagesordnungspunkten gab Kollege Teßmer ausführliche Sachstände hinsichtlich der Besetzung der Ständigen Fachausschüsse des BDZ, den 1. Bundesjugendtag des BDZ sowie die Personalratswahlen 2020.
Weitere Tagesordnungspunkte, die am zweiten Sitzungstag vom BV-Vorsitzenden Stefan Walter vorgetragen wurden, waren Rückblicke auf den sehr angenommenen Ausflug des BDZ Westfalen nach Papenburg, welchen der BDZ Westfalen in der Zeit vom 31.08. bis 01.09.2019 organisiert hatte. Daneben wurde dem Gremium ein Ausblick auf die bildungspolitische Reise nach Weimar im Jahr 2020 gegeben, dessen Organisation innerhalb des BDZ Westfalen bereits auf Hochtouren läuft.
Neben den Berichten aus den Ortsverbänden, welche auch eine Analyse der insgesamt erfolgreichen BDZ-Anwärterkampagne 2019 beinhaltete, folgten die Berichte der Obleute sowie die Behandlung eines Antrags des Ortsverbands Dortmund betreffend die Unterstützung bei der Anschaffung von Internetanschlüssen für die Wohngemeinschaften des BWZ am Standort Münster. Zum Schluss wurde dem Gremium noch ein Ausblick auf unseren kommenden Bezirkstag 2020 in Legden gegeben, welcher in der Zeit vom 13. bis 14. Mai 2020 stattfinden wird.
Ein weiteren Bericht und Bilder zur Herbst-Hauptvorstandssitzung finden Sie auch in der nächsten Ausgabe des Zoll in Westfalen!