Gesetzentwurf über zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses liegt vor

Nach dem Tarifergebnis vom 1. April 2014 für die Tarifbeschäftigten des Bundes will der Bund durch Gesetz die Besoldungs- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Dazu soll der Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich umgesetzt werden. Ein Beteiligungsgespräch findet am 13. Mai 2014 statt. Unabhängig von diesem Gesetzgebungsverfahren forderte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, die Forderung nach Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes auf 39 Stunden endlich auf die Tagesordnung zu setzen.

05. Mai 2014

Nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 ist die Anhebung der Bezüge

vorgesehen.

Die Unterschiedsbeträge gegenüber den nicht verminderten Anpassungen werden der Versorgungsrücklage zugeführt.

Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende

dbb und BDZ begrüßen die nach dem Gesetzentwurf beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes ausdrücklich. Bei der Forderungsfindung und bei sämtlichen Verhandlungen war betont worden, dass die Einkommensrunde erst beendet sei, wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten stattgefunden habe.

Wie in den zurückliegenden Einkommensrunden wird allerdings die Frage der Angleichung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeklammert. Auch wenn der Zusammenhang bestritten wird, ist aus Sicht des BDZ durchaus die Notwendigkeit gegeben, die längere Wochenarbeitszeit bei der Anpassung der Besoldung zu berücksichtigen.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte, die Forderung nach Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 39 Stunden unabhängig von diesem Gesetzgebungsverfahren endlich auf die Tagesordnung zu setzen. Er wird sich in den dbb-Gremien dafür einsetzen.

Während die Tarifbeschäftigten eine tarifvertragliche Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche haben, gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes nach der Arbeitszeitverordnung des Bundes eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, die bei besonderen persönlichen Voraussetzungen verkürzt werden kann. Seit 2005 wurde die Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes ohne jegliche finanzielle Kompensation auf 41 Stunden erhöht.

zurück