Im Rahmen der ersten gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrates mit der neuen Abteilungsleiterin III, Frau Colette Hercher, wurden intensiv die Ergebnisse des kürzlich durchgeführten Auswahlverfahrens zum Praxisaufstieg und Abordnungen zur Bundespolizei diskutiert.
Dem vorausgegangen war eine Initiative der BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat. Diese hatte in einem entsprechenden Anschreiben bemängelt, dass augenscheinlich erhebliche Unterschiede in der Bewertung der gezeigten Leistungen zu verzeichnen waren, was zu einer regionalen Verzerrung bei der Zuweisung der Plätze im Aufstiegsverfahren geführt hatte. Im Ergebnis konnte nunmehr erreicht werden, dass anstatt 63 nunmehr doch 84 Kolleginnen und Kollegen die Zulassung zur Teilnahme am Praxisaufstieg vom mittleren in den gehobenen Zolldienst ermöglicht werden kann.
Begründet durch den Rückgang der grenzüberschreitenden Personenkontrollen wurde zwischen der Generalzolldirektion und dem Bundespolizeipräsidium eine Vereinbarung zur Erweiterung des Aufgabenbereichs der aktuell abgeordneten Zollbeamtinnen und Zollbeamten getroffen.
Auf eine Intervention des Vorsitzenden des Hauptpersonalrates und Bundesvorsitzenden des BDZ, Dieter Dewes, bei der Leitung des Bundesministeriums der Finanzen hin wurde nunmehr entschieden, dass der vorgenannten Erweiterung des Aufgabenbereichs lediglich für den verbleibenden Abordnungszeitraum der noch 175 Kolleginnen und Kollegen zugestimmt wird. Eine weitere Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen für die Bundespolizei kommt, wegen des geringen Arbeitsaufkommens der Bearbeitungsstraßen, hingegen nicht in Betracht.
Die Personalressourcen werden nach Auffassung des BDZ und seiner Fraktion im Hauptpersonalrat weitaus dringender für die eigene Aufgabenwahrnehmung benötigt.