EU-Parlament sorgt für mehr Transparenz

„Das Europäische Parlament hat den Gesetzestext deutlich verbessert“, bewertet BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes das abschließende Votum über die 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Das Parlament hatte sich in Verhandlungen mit dem Rat in wichtigen Punkten durchgesetzt und am 20. Mai 2015 einer Vereinbarung zugestimmt, so dass die Richtlinie nun in Kraft treten kann. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Dewes begrüßt auch die erfolgreiche Abstimmung über die Novelle der „Geldtransfer-Verordnung“, mit der Zahlungsflüsse besser zurückverfolgt werden können. „Das ist ein bedeutsamer Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“, so Dewes. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der EU in allen Mitgliedstaaten in Kraft.

26. Mai 2015

„Die bisherigen Regelungen haben das organisierte Verbrechen geschützt. Wir haben schon vor Jahren gefordert, das zu ändern“, sagt Dewes. „Allein in Deutschland werden jährlich etwa 60 Milliarden Euro Schwarzgeld gewaschen. Bisher fehlen Zoll, Polizei und Steuerverwaltung die Mittel, das zu stoppen.“ Die neue Richtlinie erweitere die Möglichkeiten der Fahnder in sinnvoller Weise. Die europäische Neuregelung stütze den Rechtsstaat, der nicht wehrlos bleiben dürfe. „Sonst wird die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehöhlt. Die EU darf kein Paradies für Geldwäscher sein, zumal nicht in Zeiten so fundamentaler Bedrohung wie heute“, zeigt er sich mit Blick auf die Finanzierung des internationalen Terrorismus überzeugt.

Mit der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten erstmals dazu verpflichtet, zentrale Register mit Angaben zu den Nutznießern von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen einzurichten. „Bisher haben wir ein Wirrwarr an Zuständigkeiten, das eine effektive Ermittlungsarbeit verhindert“, so Dewes. Er sieht in der neuen Richtlinie einen Beleg für die politische Bedeutung, die das Europäische Parlament mittlerweile hat. „Der Rat allein hätte diesen Schritt wohl nicht gewagt.“ Die Abgeordneten hingegen konnten die neue Vorschrift, zentrale Register einzurichten, in den Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich durchsetzen. Sie war nicht im ursprünglichen Kommissionsentwurf enthalten gewesen.

Der Gesetzentwurf enthält auch besondere Berichtspflichten für Banken, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder, unter anderem, Spielcasinos hinsichtlich verdächtiger Transaktionen ihrer Kunden. Dewes sieht auch nicht die Rechte von Anlegern oder Eigentümern in Gefahr. „Zugang zu den Daten haben nur diejenigen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Es geht immer um Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder andere Straftaten.“ Er befürwortet ausdrücklich, dass nicht nur Fahndungsbehörden Zugang haben, sondern zum Beispiel auch investigative Journalisten. „Die vierte Gewalt, unsere Presse, ist von zentraler Bedeutung in diesem rechtsstaatlichen Kampf.“

 

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