EILZUSTÄNDIGKEIT FÜR ZOLLVOLLZUGSKRÄFTE IN BERLIN

Es tut sich was - Endlich! CDU-Fraktion stellt Antrag auf Gesetzesänderung.

Seit Dezember 2018 verhandelt der BDZ mit der Berliner Landespolitik über die Einführung einer Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin, die es unseren Kolleginnen und Kollegen im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung im sog. Eilfall ermöglichen würde, die Landespolizei bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu unterstützen und erste unaufschiebbare Maßnahmen zu treffen.

09. Februar 2020

Nachdem im April vergangenen Jahres die Grünen als Regierungspartei das Thema in ihrem Freiheitsrechtestärkungspaket aufgegriffen hatten (wir berichteten), bestand unsererseits die leise Hoffnung, dass ein entsprechender Antrag auf Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes von Berlin (ASOG) noch im selben Jahr den Weg ins Berliner Abgeordnetenhaus finden würde. Zum Jahresende war dann aber Ernüchterung eingetreten. 

Jetzt aber die Wendung: Mit ihrem Antrag vom 21. Januar 2020 (Drs. 18/2430) brachte die CDU-Fraktion (Oppositionspartei) die Gesetzesänderung in das Berliner Abgeordnetenhaus ein.

Gerne sei aus diesem Antrag zitiert, da er zu gut auf den Punkt bringt, warum wir beim BDZ die Einführung der Eilzuständigkeit so vehement zu forcieren versuchen:

„Es ist daher an der Zeit, auch den in Berlin tätigen Zollvollzugsbeamten gesetzlich die Befugnis einzuräumen, bis zum Eintreffen der Polizeidienstkräfte der Berliner Polizei unaufschiebbare Maßnahmen treffen zu können. 

Gerade durch die insbesondere in Berlin stetig steigende organisierte Kriminalität und die damit verbundenen Einsätze, aber auch durch sonstige Sachverhalte, die ein unmittelbares Einschreiten erfordern, ist es unabdingbar, dass die Zollvollzugskräfte endlich mit eindeutig im Gesetz geregelten Befugnissen ausgestattet sind. Damit erhalten die betroffenen Dienstkräfte des Zolls eine klare Handlungsbefugnis, sind im Fall einer Verletzung entsprechend abgesichert und nicht zuletzt wird so ein weiterer wichtiger Beitrag für die Sicherheit all derjenigen geschaffen, die in Berlin leben, arbeiten und sich aufhalten.“

Der BDZ begrüßt die Initiative der CDU-Fraktion ausdrücklich und bedankt sich dafür.

Das Berliner Abgeordnetenhaus wird sich mit diesem Antrag auf Gesetzesänderung nun zeitnah befassen müssen. 

Wir sagen: Schluss mit politischem Kalkül. Es ist jetzt an der Zeit, die in der Hauptstadt eingesetzten Zollvollzugskräfte mit mehr Rechtssicherheit auszustatten, damit sie jederzeit ruhigen Gewissens ihren Beitrag leisten könnten, wenn es im Eilfall erforderlich wäre, bei der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung zu unterstützen. 

Wir bleiben dran und werden berichten, sowie sich etwas tut!

 

Carsten Weerth (Verhandlungsführer Eilzuständigkeit für die Länder Bremen und Berlin) und

Peter Seifert (stellv. Vorsitzender beim BV Berlin-Brandenburg)

 

Quellenverweise:

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