Eilzuständigkeit kommt in Hamburg

Bei der 70 Jahr-Feier des BDZ Bezirksverbandes Nord am 19.März 2018 in Hamburg gab MdB Johannes Kahrs (SPD) als direkter Wahlkreisabgeordneter eines Stimmbezirks in Hamburg im Rahmen seiner Festrede bekannt, dass der Forderung des BDZ nach der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete noch in diesem Jahr entsprochen wird. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion teilte ferner in einem persönlichen Gespräch mit den beiden stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und Christian Beisch sowie Sandro Kappe (stellvertretender Vorsitzender des BDZ-BV Nord) mit, dass damit ein ernsthaftes Anliegen des BDZ zur Stärkung der Rechtssicherheit der Zollvollzugskräfte in Hamburg auf Drängen des BDZ nachgekommen wird.

20. März 2018

Wir hatten bereits am 16. September 2017 , dass MdB Kahrs sich zusammen mit dem BDZ für die Einführung der Eilzuständigkeit in Hamburg einsetzt. Nach regelmäßigem Austausch mit dem SPD-Abgeordneten Kahrs konnte nun endlich die erfolgreiche Gesetzesinitiative erzielt werden.

Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Hamburg elementar?

Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein „eilmäßiges“ Tätigwerden in der Freien und Hansestadt Hamburg nur im Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog. Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt werden. Handelt die Beschäftigte im Rahmen des Jedermannrechts und erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall.

Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar.

Der BDZ wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Eilzuständigkeit in allen Bundesländern umgesetzt wird, damit alle Kolleginnen und Kollegen rechtssicher arbeiten können. Wir werden weiter berichten.

   

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