Die Bremer Regierungskoalition (Rot-Rot-Grün) hat sich nach intensiven Beratungen auf einen umfassenden Entwurf zur Änderung des bremischen Polizeigesetzes (bremPolG) geeinigt, der am 25.6.2020 von Bürgermeister Bovenschulte (SPD) vorgestellt worden ist und am selben Tag förmlich in die Bremische Bürgerschaft eingeführt wurde (Drs. 20/511):
Die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte wird in Bremen in § 143 Abs. 3 bremPolG-E geregelt. Die erste Lesung wird noch vor der Sommerpause am 8.7.2020 in der Bremischen Bürgerschaft erfolgen.
Mit einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten wird im Herbst 2020 gerechnet.
Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert und fördert die Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit in allen 16 Bundesländern. Mit dem jetzt anstehenden Erfolg in Bremen gilt dann aufgrund unserer hartnäckigen und intensiven Verhandlungsstrategie in den drei in unserem Bezirk vertretenden Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienste.
Wir werden weiter über die Entwicklung in Bremen berichten.