OV Erfurt

Eilzuständigkeit für Zollbedienstete in Thüringen ermöglichen!

Am 24. Februar 2020 erörterten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel und Mary Lawson (BDZ Ortsverband Erfurt) zusammen mit MdL Madeleine Henfling (Bündnis 90/Die Grünen) die erforderliche Einführung der Eilzuständigkeit für die Vollzugskräfte der Zollverwaltung in Thüringen.

26. Februar 2020

Der fachliche Austausch mit der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgte im Thüringer Landtag in Erfurt, bei dem die Vertreter des BDZ darstellten, dass die Vollzugskräfte des Zolls im Rahmen ihrer Aufga-benerfüllung immer wieder auf Situationen treffen, bei denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln erforderlich ist. Hierfür typische Situationen im Rahmen einer Zollkontrolle sind beispielsweise ein per Haftbefehl gesuchter Beteiligter. Die Eilzuständigkeit ermöglicht einerseits ein besseres Schutzniveau für die Bürger/innen des Freistaats Thüringen und andererseits eine klarere Rechtssi-cherheit für die betroffenen Zöllner/innen des Hauptzollamtes Erfurt.

Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsord-nung eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Diese können über landesgesetzli-che Regelungen der Zollverwaltung eine entsprechende Eilzuständigkeit übertragen. Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung ist aufgrund der Gesetzgebungskom-petenz der Länder nicht möglich. Demzufolge haben beispielsweise die benachbar-ten Bundesländer des Freistaats Thüringen (Brandenburg, Hessen, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt) die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte bereits eingeführt. MdL Henfling unterstützt die Forderung des BDZ und signalisierte erste politische Abstimmungsgespräche zur gesetzlichen Umsetzung einer Eilzuständigkeit innerhalb des Thüringer Landtags zu führen. Der BDZ wird hierzu ebenfalls an weite-ren Gesprächen im Interesse der betroffenen Zöllner/innen mit einzelnen Fraktionen des Thüringer Landtags anknüpfen. MdL Henfling wird auf Einladung der Vertreter des BDZ in absehbarer Zeit einen Dienststellenbesuch beim Hauptzollamt Erfurt durchführen.

Bislang haben durch ausschließliche Verhandlungen des BDZ insgesamt elf Bundes-länder die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte eingeführt (Bayern, Ba-den-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg,

Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben die Einführung der Eilzustän-digkeit zugesagt und entsprechende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg ge-bracht. Wir werden dazu weiter berichten, denn andere Gewerkschaften führen ver-gleichbare politische Gespräche zur Unterstützung unserer Kollegen/innen nicht.

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