Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen hat der Hauptpersonalrat am 15. Januar 2015 dem Entwurf des Einführungserlasses und der Dienstvorschrift „Training der waffentragenden Bediensteten der Zollverwaltung“ (DV- Zolltraining) zugestimmt. Von eminenter Bedeutung ist der vierseitige Einführungserlass, der die wesentlichen Änderungen des zukünftigen Zolltrainings beschreibt und dabei Teile der Dienstvorschrift konkretisiert. Die zentralen Regelungen der DV-Zolltraining tragen die Handschrift der Berichterstatter des Hauptpersonalrats, Hans Eich und Thomas Krämer (beide BDZ). Als Erfolg ist die Anwendung der Sozialverträglichkeit zu bewerten.
Eich und Krämer zeigten sich zufrieden, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, also angesichts der künftigen Altersstruktur, der Erhöhung der Fachleistungsquote und der Vermeidung von unverhältnismäßigen Dienstausfall- und Wegezeiten, das Machbare erreicht zu haben.
Die über 20 Seiten und 74 Absätze umfassende DV-Zolltraining verändert den bisherigen zeitlichen Umfang des Dienstsports und umfasst in ihrem Anwendungsbereich nun auch bewaffnete Angehörige des Zollfahndungs- und des Grenzabfertigungsdienstes sowie lebensältere Bedienstete.
Als Bandbreite sind von den zu absolvierenden kombinierten Trainingsveranstaltungen mindestens 12 und höchstens 18 mit einem zeitlichen Rahmen von 120 bis 135 Minuten je Veranstaltung vorgesehen. Die Einsatzorientierte Selbstverteidigung innerhalb dieser kombinierten Trainingsveranstaltung darf 80 Minuten nicht unterschreiten.
Das Bundesfinanzministerium hebt die bisherige Altersgrenze von 45 Jahren auf und sieht die Teilnahme für alle Schusswaffen führenden Zollvollzugsbediensteten am Dienstsport als verpflichtend an.
Der Dienstsport beinhaltet künftig den „Allgemeinen Dienstsport“ sowie die „Einsatzorientierte Selbstverteidigung“ mit den Elementen „Selbstverteidigung“ und „Einsatztechniken“ im Wege kombinierter Trainingsveranstaltungen. Alter und Leistungsfähigkeit sind bei der Auswahl der Übungen angemessen zu berücksichtigen.
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wird der Hauptpersonalrat die Einbindung zu dem künftig bundesweit in einem durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Abstimmung mit der Bundesfinanzdirektion Mitte erstellten und durch das Bundesfinanzministerium freizugebenden Übungsplan/-katalog einfordern.
Im Ergebnis ist es der BDZ-Fraktion unter wesentlicher Mitwirkung von Eich und Krämer vor allem gelungen, dass die im Rahmen der Neufassung der Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll) mit dem Bundesfinanzministerium vereinbarte Sozialverträglichkeit nun auch in der DV-Zolltraining Anwendung finden wird.
Die Einzelheiten der DV-Zolltraining werden in der Januar-Ausgabe 2015 des „HPR aktuell“ dargestellt.