BMAS: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 ausgelaufen

Dienstvereinbarungen mobiles Arbeiten gelten ab dem 25. Mai 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung und die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­regeln sind zum 25. Mai 2022 ausgelaufen. Das hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden.

10. Juni 2022

 

Damit sind die Dienststell gefordert, auf der Grundlage des Arbeits­schutz­gesetzes und des Infektions­schutz­gesetzes die Gefährdungs­beneurteilung im Hinblick auf erforderliche betriebliche Infektions­schutz­maßnahmen zu aktualisieren.

Die Dienststellen müssen in enger Zusammenarbeit mit Betriebs­ärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeits­sicherheit unter Einbindung der Interessenvertretungen bewerten, ob und welche Maßnahmen für den Infektions­schutz getroffen werden müssen. Dazu können unter Berück­sichtigung  der inner­betrieblichen Prozesse tätig­keits­spezifische Infektions­gefahren erfasst und Maßnahmen vor­gegeben werden. Dies können sein:

Machen wir uns aber nichts vor: Viele Arbeiten kann ich im Homeoffice viel effizienter erledigen als im Büro. Aber nur vor Ort kann ich mit Kolleginnen und Kollegen in den direkten Austausch kommen, auch ohne sie anzuskypen. Der berühmte Flurfunk setzt wieder ein (in positivstem Sinne): Ich kann über den Tellerrand meiner Bereiche blicken und mich auch mal privat austauschen. Das Büro oder eine gewerkschaftliche Präsenzveranstaltung bleibt für mich der unverzichtbare Klebstoff zwischen mir, meinen Kolleginnen und Kollegen, meiner Gewerkschaft und meinem Dienstherrn. Unseren Werten und Zielen fühle ich mich dadurch stärker verbunden. Darum freue ich mich sehr, ab sofort wieder an zwei bis drei Tagen die Woche im Büro zu sein und von beiden Welten profitieren zu dürfen.

 

Herzliche Grüße

Olaf Wietschorke

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