OV Hof

Dienststellenbesuch beim Hauptzollamt Regensburg – Vollstreckungsstelle Hof

Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, informierte sich am Freiatg, den 15. November 2019 vor Ort bei der Vollstreckungsstelle Hof des Hauptzollamtes Regensburg über die Arbeitsweise des Vollstreckungsinnendienstes beim HZA Regensburg.

23. November 2019

Umlaufmappen, Papierakten oder sonstige Papierdokumente sind bei der Vollstreckungs-stelle Hof zur Seltenheit geworden. Seit Einführung des elektronischen Vollstreckungssys-tems (eVS) erfolgt die Vorgangsbearbeitung bei der im Sachgebiet G des HZA Regensburg weitestgehend papierlos und elektronisch. Sämtliche papiermäßigen Eingänge werden über ein zentrales Scannverfahren den zuständigen Bearbeitern/innen elektronisch zugestellt und im Anschluss daran im IT-Verfahren eVS hinterlegt und weiterbearbeitet. Ein Medienbruch kommt somit nicht zustande. Dadurch können die Angebote des mobilen Arbeitens sowie der alternierenden Telearbeit bei der Vollstreckungsstelle Hof bedarfsgerechter ausgeschöpft werden. Ein elektronisches „end to end – Verfahren“ bedarf jedoch einer Bewertung der aus-zuübenden Tätigkeit im Hinblick auf das Vorliegen von reinen Bildschirmarbeitsplätzen und deren arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.

Organisationsuntersuchung in den Sachgebieten G

Die Generalzolldirektion wurde beauftragt, eine Organisationsuntersuchung in den Sachge-bieten G der Hauptzollämter durchzuführen, um im Rahmen einer Arbeitsplatzanalyse die Tätigkeiten am Bildschirm sowie die anderen Tätigkeiten im Vollstreckungsinnendienst zu betrachten. Ziel der Untersuchung ist es, die Veränderungen durch das elektronische Voll-streckungssystem (eVS) im Arbeitsablauf einer Analyse zu unterziehen und arbeitswissen-schaftlich zu erheben, welche Zeitanteile IT-gestützt auf Bildschirmarbeiten und sonstige Tä-tigkeiten entfallen. Dabei erwartet der BDZ eine transparente Darstellung der Analysen, da die Ergebnisse in der Regel in Form von mittleren Bearbeitungszeiten zur Ermittlung des quantitativen Personalbedarfs beitragen. Die Aufgabenfelder der Vollstreckungssachgebiete haben sich mit der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer deutlich erweitert und dürfen nicht zu Lasten der vorhandenen Beschäftigten gehen.

Im ZIN werden wir ausführlich über den Besuch berichten.

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