Dewes im Gespräch mit den Haushaltspolitikern Schwarz und Dr. Berghegger

Wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür - darüber berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen Haushaltsverfahren. Der Haushaltsausschuss gilt damit als mächtigster Ausschuss des Parlaments. Vor den Haushaltsberatungen traf sich der BDZ-Bundesvorsitzende Dewes mit den beiden wichtigsten Haushaltspolitikern, die für den Zoll zuständig sind: den Mitgliedern des Haushaltsausschusses Andreas Schwarz (SPD) und Dr. Andre Berghegger (CDU).

27. April 2018

 

In der letzten Legislaturperiode war MdB Schwarz im Finanzausschuss Berichterstatter seiner Fraktion für Umsatzsteuer, Steuerkriminalität, Ratingagenturen und Verbrauchssteuern. Nun ist er im Haushaltsausschuss unter anderem für den Haushalt des Bundesfinanzministeriums zuständig. Schwarz will nach eigenen Aussagen in dem neuen Aufgabenfeld nahtlos an seine bisherigen Arbeitsschwerpunkte Steuerkriminalität und Steuervermeidung anknüpfen und insbesondere daran arbeiten, den Zoll in allen seinen Arbeitsbereichen zu stärken. Als Berichterstatter der SPD für die Zollverwaltung ist er für den BDZ einer der wichtigsten Ansprechpartner.

 

BDZ-Bundesvorsitzender Dewes, MdB Dr. Berghegger (CDU)

Dr. Berghegger ist Obmann seiner Fraktion im Haushaltsausschuss und wurde von der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Fraktion erneut als Berichterstatter für den Etat des Bundesfinanzministeriums und damit für den Zoll bestimmt. Zugleich ist Berghegger stellvertretender haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

Bei den Treffen wurden die aktuellen Herausforderungen der Zollverwaltung und mögliche Lösungsansätze im Hinblick auf eine verbesserte Personal- und Sachausstattung umfassend diskutiert.

Personal/Planstellen/Einstellungsermächtigungen

Dewes erläuterte die Forderungen des BDZ nach einer kegelgerechten Planstellen-/Stellenerhöhung von insgesamt 3.500 Planstellen/Stellen (1.500 Planstellen des gehobenen Dienstes und 2.000 Stellen des mittleren Dienstes) sowie einer Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen auf 2.500 Nachwuchskräfte (1.500 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes und 1.000 Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes). Dabei ist allen Beteiligten klar, dass aufgrund der noch fehlenden Ausbildungskapazitäten die Zahlen in dieser Höhe erst in den kommenden Haushaltsjahren realisiert werden können.

Eine entsprechend verbesserte Personalausstattung ist aufgrund des weitreichenden Aufgabenzuwachses der Zollverwaltung zwingend erforderlich. So müssen zur Umsetzung des Fluggastdatengesetzes im Bereich des Zollkriminalamts ein weiteres Fachgebiet eingerichtet sowie Dienstposten bei den Zollfahndungsämtern und Hauptzollämtern mit größeren internationalen Flughäfen eingerichtet werden. Die aufgrund hoher Arbeitsrückstände in die Kritik geratene Financial Intelligence Unit (FIU) ist durch weitere Stammbeschäftigte dauerhaft zu verstärken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss durch einen sichtbaren Stellenzuwachs in die Lage versetzt werden, die komplexen Prüfungen und Ermittlungen im Rahmen des von ihr verfolgten Ansatzes „Qualität vor Quantität“ zu bewältigen. Dem erhöhten Personalbedarf für die neu übernommene Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, der bislang zu Lasten anderer Organisationseinheiten der Zollverwaltung gedeckt wurde, muss endlich Rechnung getragen werden. Des Weiteren ist eine deutliche Stärkung des Zolls zur Erfüllung der Aufgaben im Zollfahndungsdienst zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Kontrolleinheiten bei der Überwachung von Verboten und Beschränkungen im Waren- und Reiseverkehr erforderlich.

Zudem können die in naher Zukunft auf den Zoll zukommenden weiteren Herausforderungen nur auf der Basis einer verbesserten Personalausstattung bewältigt werden. Dies gilt zum einen für die Einführung der Infrastrukturabgabe, deren Vollstreckung dem Zoll vollständig übertragen werden soll. Zum anderen werden die Auswirkungen des Brexits auf die Zollverwaltung, insbesondere die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs, voraussichtlich zum 1. Januar 2021 spürbar werden.

Dewes stellte weitere Ansätze einer verbesserten Personalpolitik dar, die die Gesamtsituation der Zollverwaltung in den Blick nehmen muss. Im Rahmen der Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Verbesserung der Personalsituation bedarf es daher einer Anhebung der Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst. Darüber hinaus sind Hebungen im gehobenen Dienst aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten zwingend. Im mittleren Dienst bat Dewes um Unterstützung dafür, die Obergrenzen von derzeit 40% auf 50% zu erhöhen, um die Beförderungssituation in A9m und insbesondere A9m+Z zu verbessern.

Ausbildung

Des Weiteren wurden die erforderlichen Verbesserungen in der Ausbildung besprochen. Als flankierende Maßnahme zu den Stellenerhöhungen und der Anhebung der Einstellungsermächtigungen müssen aus Sicht des BDZ die Aus- und Fortbildungskapazitäten bei den Bildungseinrichtungen der Generalzolldirektion sowie den Ausbildungshauptzollämtern entsprechend ausgebaut und die Zahl der hauptamtlich Lehrenden erhöht werden.

Sachausstattung

Darüber hinaus erläuterte Dewes, dass die Zollverwaltung zur Sicherstellung ihrer Zukunftsfähigkeit eines Steuerungsimpulses in Form einer modernen Ausstattung bedarf.

Aus Sicht des BDZ sollten die Investitionsüberlegungen dabei auf folgende Handlungsfelder fokussiert werden:

Die Bundestagsabgeordneten Schwarz und Berghegger sagten dem BDZ-Bundesvorsitzenden Dewes zu, dass sie in ihrer Funktion alles tun werden, um den Zoll zu stärken.

  

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