Deutliches Votum für Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 3. November 2015 das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung gebilligt. Die zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestags findet am 4. November 2015 statt. Im Rahmen der abschließenden Beratung durch den Finanzausschuss wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen Der LINKEN. bei Enthaltung durch Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens hatte der BDZ die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble von Anfang an zugesagte und nun auch gewährleistete sozialverträgliche Umsetzung des Projekts in den Mittelpunkt gestellt.

04. November 2015

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Bündelung der Bundesfinanzdirektionen, des Zollkriminalamts sowie des Bildungs- und Wissenschaftszentrums in einer Generalzolldirektion bei gleichzeitiger Verschlankung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung. Die Generalzolldirektion soll bei gleichzeitigem Wegfall der Mittelebene der Zollverwaltung zum 1. Januar 2016 mit Sitz in Bonn errichtet werden.

Von den Strukturmaßnahmen sind rund 7000 Beschäftigte betroffen, deren Potenzial auch in den künftigen Strukturen flächendeckend genutzt werden soll. Ein Ortswechsel soll nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Neben der Einhaltung der hohen Standards der Sozialverträglichkeit sind reformbedingte Stelleneinsparungen ausgeschlossen.

Mit seinem deutlichen Votum billigte der Finanzausschuss das seit über einem Jahr vorbereitete Projekt, an dessen Ende keine Mammut-Behörde an nur einem Standort stehen wird, sondern eine Behörde mit gebündelten Kompetenzen, die auch in der Fläche präsent bleibt, während die örtliche Ebene gestärkt aus der Strukturreform hervorgehen soll.

Hervorzuheben ist, dass in der künftigen Generalzolldirektion ein Lagezentrum Zoll am Standort Köln eingerichtet wird, womit einer langjährigen Forderung des BDZ nach Optimierung der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Organisationseinheiten des Zolls durch einheitliche Information, Kommunikation und zentrale Führung Rechnung getragen wird.

Vertreter der Koalitionsparteien betonten im Anschluss an die Beratungen im Finanzausschuss, dass mit dem Gesetz die Kompetenzen innerhalb des Zolls besser gebündelt werden und Entscheidungen künftig schneller und abgestimmter erfolgen. Der Zoll werde als fachkundiger Ansprechpartner für Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Beschäftigten erhielten dadurch mehr Kapazitäten für ihre operative Tätigkeit.

Die CDU-Bundestagsabgeordneten Margaret Horb und Antje Tillmann, die dem Finanzausschuss angehören, betonten, die Zöllnerinnen und Zöllner leisteten einen enormen Beitrag zur Sicherung der Steuereinnahmen und zur Kriminalitätsbekämpfung. Es müsse sichergestellt werden, dass der Zoll diese Aufgaben auch wirksam und effizient wahrnehmen kann. In diesem Zusammenhang dankten die Parlamentarierinnen dem Zoll für die vielfältigen übernommenen zusätzlichen Aufgaben der letzten Zeit und die Unterstützung auch bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise.

 

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