Deutliche Verbesserungen für Auszubildende erzielt!
Der Einsatz der Tarifbeschäftigten sowie protestierenden Beamtinnen und Beamten hat sich gelohnt. Die Tarifverhandlungen sind beendet und die Ergebnisse können sich sehen lassen.
Neben einer Gehaltssteigerung und der Erhöhung der Urlaubstage wurden insbesondere im Bereich der Fahrtkostenerstattung deutliche Verbesserungen für Auszubildende erzielt. Die ebenfalls von der BDZ Jugend geforderte unbefristete Übernahme aller Auszubildenden nach Ausbildungsende konnte leider nicht verwirklicht werden.
Die wichtigsten Ergebnisse für Euch kurz im Überblick:
Gehaltserhöhung:
Auszubildende erhalten rückwirkend zum 1. März 2014 einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 40 Euro – zum 1. März 2015 gibt es zusätzlich noch einmal einen monatlichen Festbetrag von 20 Euro. Somit erhaltet ihr insgesamt 60 Euro mehr Gehalt!
Mehr Urlaub:
Ab 1. März 2014 steigt Euer Urlaubsanspruch um einen weiteren Tag auf insgesamt 28 Tage im Jahr.
Bessere Konditionen bei der Fahrtkostenerstattung:
Beträgt die Entfernung zwischen den Ausbildungsstätten mehr als 100 km, so werden künftig im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise erstattet (z.B. für die Benutzung eines ICE).
Des Weiteren werden die notwendigen und nachgewiesenen Übernachtungskosten einer Unterkunft am auswärtigen Dienstort erstattet, soweit keine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass die bisherige Höchstbetragsgrenze von 20 Euro beim Besuch der auswärtigen Ausbildungsstätten entfallen ist.
Die BDZ Jugend freut sich über die Verbesserungen, die für Euch erreicht werden konnten und bleibt beim Thema „Übernahmegarantie“ für Euch am Ball.